Betreff
Umbau Goethestraße - Anregungen zum II. Bauabschnitt hier: Fraktionsantrag Nr. 013/2010 der SPD-Fraktion
Vorlage
66/015/2010
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung haben den Mitgliedern des UVPA in der heutigen Sitzung zur Kenntnis gedient. Der Antrag Nr. 013/2010 der SPD-Fraktion gilt hiermit als bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel sind auf IPNr.:       bzw. im Budget vorhanden!

 

Sachbericht

 

Zum Antrag der SPD-Fraktion "Umbau Goethestraße – Anregungen zum II. Bauabschnitt" und den darin angeführten Punkten nimmt das Tiefbauamt wie folgt Stellung.

 

1.     Busumleitung Münchener Straße

Nach Auskunft der EStW ist aufgrund der Höhenbegrenzung der Unterführung der Münchener Straße unter der DB und der eingesetzten gasbetriebenen Busse die Führung der Linien über die Münchener Straße nicht möglich. Nähere Ausführungen zu dieser Thematik können aus der von Amt 61 gemeinsam mit den EStW und der DB Frankenbus parallel eingebrachten UVPA-Vorlage „Darstellung der Situation des ÖPNV in der Innenstadt“ unter Punkt 1.1.2 „Nördliche Goethestraße/Hauptstraße“, Ziffer 1 „Münchener Straße“ entnommen werden.

 

2.     Einbau der Kanaldeckel

Der Einbau der Kanaldeckel erfolgt richtlinienkonform innerhalb der zulässigen Bautoleranzen.

 

3.     Zugänglichkeit der Geschäfte

Zur Aufrechterhaltung der Zugänglichkeit der Geschäfte sind in den Ausschreibungsunterlagen standardmäßig sog. Fußgängerbrücken als gesonderte Position mit vorgesehen.
Darüber hinaus wird vor Beginn der Baumaßnahme der persönliche Kontakt zwischen der städtischen Bauleitung und den einzelnen Geschäftsinhabern, Ladenbesitzern, etc. hergestellt, sodass auch während der Bauarbeiten auf den individuellen Optimierungsbedarf einzelner Geschäfte schnell und direkt reagiert werden kann.
Allerdings muss auch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Zugänglichkeit zwar im Regelfall gewährleistet wird, diese aber bauablaufsbedingt (z.B. bei Herstellung und Verdichten der Schotterfläche und beim Einbau des Pflasters im Zugangsbereich) kurzzeitig unterbrochen werden muss.

 

 

 


Anlagen:        Fraktionsantrag Nr. 013/2010 der SPD-Fraktion