Betreff
Gemeindezentrum Frauenaurach: Miethöhe für die Überlassung des Aurachsaales an den TSV 1891 Frauenaurach, Erledigung der Fraktionsanträge Nr. 014/2010 der SPD und Nr. 015/2010 der FWG
Vorlage
241/003/2010
Aktenzeichen
VI/242-12/KTD
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss „Festlegung über die Höhe von Entgelten bei der eingeschränkten Überlassung von Flächen an Dritte“ des BWA vom 3. März 2009 für die Überlassung des Aurachsaales an den TSV 1891 Frauenaurach während der Schließung der Schulsporthalle außer Kraft zu setzen und die übliche Schulsporthallenmiete zu verlangen.

Die Fraktionsanträge Nr. 014/2010 der SPD und Nr. 015/2010 der FWG sind erledigt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Finanzielle Entlastung des TSV 1891 Frauenaurach

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Beschluss „Festlegung über die Höhe von Entgelten bei der eingeschränkten Überlassung von Flächen an Dritte“ des BWA vom 3. März 2009 wird für die Überlassung des Aurachsaales an den TSV 1891 Frauenaurach während der Schließung der Schulsporthalle außer Kraft gesetzt.

Die Miete für den Aurachsaal wird in diesem Fall   a u s n a h m s w e i s e   auf die übliche Schulsporthallenmiete reduziert.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nachdem die Schulturnhalle in Frauenaurach aus Sicherheitsgründen gesperrt werden musste, suchte der TSV 1891 Frauenaurach nach einer Alternative zur Ausübung ruhiger Sportarten.

Nach eingehender Brandschutz- und Sicherheitsprüfung wurde zwischen der Stadt Erlangen und dem TSV 1891 Frauenaurach am 23. November 2009 ein Mietvertrag über die stundenweise Überlassung des Aurachsaales geschlossen.

Die Nutzung umfasst insgesamt 13,5 Stunden pro Woche für Kinderturnen, Judo und Senioren-Gymnastik.

Das Nutzungsentgelt inklusive Betriebskosten wurde gemäß BWA-Beschluss „Festlegung über die Höhe von Entgelten bei der eingeschränkten Überlassung von Flächen an Dritte“ vom 3. März 2009 berechnet und beläuft sich auf monatlich 305,56 Euro. Reinigungskosten (ca. 200,00 Euro pro Monat) sind gesondert zu zahlen.

Für die Nutzung der Schulsporthalle Frauenaurach wurden 0,48 Euro je Stunde verlangt. Ausgehend von einer monatlichen Nutzung von 54 Stunden beträgt die monatliche Miete 25,92 Euro inklusive aller Betriebskosten.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Es sind Mindereinnahmen von 279,64 Euro und zusätzliche Reinigungskosten von ca. 200,00 Euro pro Monat zu erwarten.

 

Aurachsaal

Schulsporthalle

 

 

 

Miete pro Stunde

5,66 €

0,48 €

 

 

 

Nutzungen pro Monat

54 Stunden

54 Stunden

 

 

 

Miete pro Monat

305,56 €

25,92 €

 

 

 

Mindereinnahmen

 

279,64 €

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel sind auf IPNr.:       bzw. im Budget vorhanden!

 


Anlagen:       

- Fraktionsanträge Nr. 014/2010 der SPD und Nr. 015/2010 der FWG

- BWA-Beschluss „Festlegung über die Höhe von Entgelten bei der eingeschränkten Überlassung von Flächen an Dritte“ vom 3. März 2009