Dem
Antrag auf Wegfall der Position 571.322 IP 790.2 -Grunderwerb für das Gewerbegebiet G 6 in
Höhe von 1.000 T € -, kann nicht entsprochen werden.
Ebenso
kann dem Antrag auf Verschiebung der Realisierung des G 6 um mind. 2 Jahre
nicht entsprochen werden.
.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
2.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Entgegen der Begründung im Antrag wird durch ein
Gewerbegebiet östlich der A 3 in Tennenlohe auf Grund der Geographie der
Ortsteil Eltersdorf nicht eingeschränkt. Eine Wohnbebauung auf der Fläche in
Tennenlohe an der A 3 ist auf Grund der Verkehrslärmeinwirkungen nicht möglich.
Die im Antrag angegebene Anregung erst brach gefallene Gewerbeflächen zu nutzen
ist bereits ständige Planungspraxis, die man an mehreren Standorten im
Stadtgebiet besichtigen kann. Ebenso werden auch die Möglichkeiten der
Nachverdichtung in bestehenden Gewerbegebieten genutzt. Allerdings ist
absehbar, dass diese Flächenpotenziale ausgeschöpft sind und daher unter
Berücksichtung der Vorlaufzeiten für die Planung und Erschließung die
Entwicklung neuer Gewerbeflächen insbesondere die Gewerbefläche in Tennenlohe
notwendig sind. Die Stadtentwicklungsplanung für die Daseinsfürsorge muss
sowohl den Wohnflächenbedarf, als auch den Bedarf an Gewerbeflächen für
Unternehmen und Arbeitsplätze zum Inhalt haben.
Entsprechend der seit 2001 erfolgten Vorlagen und
Beschlüsse in den Stadtratsgremien über die Planung und Entwicklung des
Gewerbegebietes G 6 Tennenlohe, wurden u. a. im Bauleitplanverfahren (FNP, BP),
bei dem Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung zur Durchführung einer
Entwicklungsmaßnahme, bei der Beschlussfassung der Entwicklungssatzung und in
der Vorlage zum Gewerbeflächenbestand und Bedarf gem. § 1 (7), § 2 (3) und §
165 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander
gerecht abgewogen, mit dem Ergebnis dass die Entwicklung des Gewerbegebietes
weitergeführt wird. Aufgrund der mangelnden verfügbaren Gewerbeflächen in
Erlangen kann die Realisierung des G 6 nicht verschoben werden.
Damit sind die o. a. Fraktionsanträge abschließend
bearbeitet.
4.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel sind auf IPNr.: bzw. im Budget vorhanden!
Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 285/09 der Fraktion erlanger linke
Fraktionsantrag Nr. 292/09 der Fraktion erlanger linke
Fraktionsantrag Nr. 305/09 der Fraktion
Ausschnitt aus Finanzhaushalt Investitionsprogramm 2010