Betreff
Fraktionsanträge zum HH - 2010 Fraktionsantrag Erlanger Linke Nr. 285/09 und 292/09 sowie Fraktionsantrag ödp/FWG 305/09 zum Grunderwerb Gewerbegebiet G 6 in Tennenlohe
Vorlage
23/007/2010
Aktenzeichen
VI/23/VAB-2531
Art
Beschlussvorlage

Dem Antrag auf Wegfall der Position 571.322 IP 790.2  -Grunderwerb für das Gewerbegebiet G 6 in Höhe von 1.000 T € -, kann nicht entsprochen werden.

Ebenso kann dem Antrag auf Verschiebung der Realisierung des G 6 um mind. 2 Jahre nicht entsprochen werden.

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1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Entgegen der Begründung im Antrag wird durch ein Gewerbegebiet östlich der A 3 in Tennenlohe auf Grund der Geographie der Ortsteil Eltersdorf nicht eingeschränkt. Eine Wohnbebauung auf der Fläche in Tennenlohe an der A 3 ist auf Grund der Verkehrslärmeinwirkungen nicht möglich. Die im Antrag angegebene Anregung erst brach gefallene Gewerbeflächen zu nutzen ist bereits ständige Planungspraxis, die man an mehreren Standorten im Stadtgebiet besichtigen kann. Ebenso werden auch die Möglichkeiten der Nachverdichtung in bestehenden Gewerbegebieten genutzt. Allerdings ist absehbar, dass diese Flächenpotenziale ausgeschöpft sind und daher unter Berücksichtung der Vorlaufzeiten für die Planung und Erschließung die Entwicklung neuer Gewerbeflächen insbesondere die Gewerbefläche in Tennenlohe notwendig sind. Die Stadtentwicklungsplanung für die Daseinsfürsorge muss sowohl den Wohnflächenbedarf, als auch den Bedarf an Gewerbeflächen für Unternehmen und Arbeitsplätze zum Inhalt haben.

Entsprechend der seit 2001 erfolgten Vorlagen und Beschlüsse in den Stadtratsgremien über die Planung und Entwicklung des Gewerbegebietes G 6 Tennenlohe, wurden u. a. im Bauleitplanverfahren (FNP, BP), bei dem Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung zur Durchführung einer Entwicklungsmaßnahme, bei der Beschlussfassung der Entwicklungssatzung und in der Vorlage zum Gewerbeflächenbestand und Bedarf gem. § 1 (7), § 2 (3) und § 165 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen, mit dem Ergebnis dass die Entwicklung des Gewerbegebietes weitergeführt wird. Aufgrund der mangelnden verfügbaren Gewerbeflächen in Erlangen kann die Realisierung des G 6 nicht verschoben werden.

 

Damit sind die o. a. Fraktionsanträge abschließend bearbeitet.

 

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel sind auf IPNr.:       bzw. im Budget vorhanden!

 


Anlagen:        Fraktionsantrag Nr. 285/09 der Fraktion erlanger linke

                        Fraktionsantrag Nr. 292/09 der Fraktion erlanger linke

                        Fraktionsantrag Nr. 305/09 der Fraktion

                        Ausschnitt aus Finanzhaushalt Investitionsprogramm 2010