Hr.
StR Könnecke bittet um Informationen über die Einsatzmöglichkeiten, die Kosten
sowie über die Reparaturfähigkeit von sog. Flüsterasphalt.
Grundsätzlich
ist der Einsatz sog. „Flüsterasphalte“ bei
Straßensanierungsmaßnahmen nur dann möglich und sinnvoll, wenn ein
Straßenaufbau von mind. 12 cm vorhanden ist, eine überdurchschnittlich hohe
Verkehrsbelastung gegeben ist, der daraus resultierende Lärmpegel an
schutzbedürftigen Räumen die Immissionswerte in Anlehnung an die VLärmSchR 97
überschreitet (70/60 dB(A) Tag/Nacht für reine und allgemeine Wohngebiete)
sowie eine ausreichende Anzahl an Betroffenen vorliegt.
Des
Weiteren muss die Entstehung des Verkehrslärms überwiegend durch das
Reifen-Fahrbahn-Geräusch bedingt sein. Dies ist frühestens bei
Geschwindigkeiten oberhalb von 40 km/h der Fall, sodass der Einsatz in Tempo-30-Zonen
bzw. in auf 30 km/h beschränkten Straßen (u.a. Mönaustraße) nach derzeitigem
Stand der Technik nicht sinnvoll ist.
Beim
Einsatz in Straßen mit Geschwindigkeiten ab 50 km/h sind bei den sog.
„Flüsterasphalten“ auch verschiedene Bauweisen zu unterscheiden.
Bzgl.
der offenporigen Bauweisen (OPA, ZWOPA), deren Einsatzkriterien und Kosten wird
auf den UVPA-Beschluss vom 17.03.2009 - „Flüsterasphalt im Erlanger
Stadtgebiet“ hingewiesen (siehe Anlage 2).
Im
Zuge des Zukunftsinvestitionsgesetzes (ZuInvG) wurde in Erlangen hingegen
zwischenzeitlich der sog. Lärmoptimierte Asphalt (LOAD) eingebaut. Hierbei
handelt es sich um eine neu entwickelte innovative Asphaltbauweise, für die
aber noch keine Langzeitergebnisse vorliegen. Bei dieser Bauweise wird eine
Lärmminderung von ca. 4 dB (A) erreicht.
Die
Mehrkosten für den LOAD betragen gegenüber einer üblichen
Fahrbahndeckenerneuerung ca.
13 €/m². Dies liegt darin begründet, dass beim LOAD eine Deckschicht und eine
Binderschicht mit einer Gesamtdicke von 7,5 cm eingebaut werden muss. Bei der
üblichen Fahrbahndeckenerneuerung hingegen wird nur die oberste Deckschicht mit
einer Dicke von 4 cm erneuert. Die Kosten hierfür betragen ca. 20,- €/m².
Ergänzend
sei darauf hingewiesen, dass im Zuge von Fahrbahndeckensanierungen der Einbau
des LOAD nur dann möglich ist, wenn der vorhandene Fahrbahnaufbau eine
Mindestasphaltdicke von 12 cm aufweist.
Die
Wiederbeschaffung von entsprechendem Asphaltmischgut für die Reparatur
kleinerer Flächen oder für das Schließen von Aufgrabungen mit LOAD wird
aufgrund der „Spezial“-Mischung und des geringen Bedarfs als nahezu unmöglich
erachtet. Diese kleinflächigen Instandsetzungsarbeiten müssen in der
herkömmlichen Bauweise vorgenommen werden.
Die
vorgenommene und noch anstehende Lärmsanierung mittels LOAD wird im Rahmen des
ZuInvG gefördert. Zur Inanspruchnahme dieser Fördermöglichkeit musste ein
entsprechender Förderantrag bis spätestens 30.04.2009 eingereicht werden.
Abschließend ist
festzuhalten, dass im Falle positiver Langzeiterfahrungen der
Einsatz des LOAD eine sinnvolle Alternative beim Um-/Ausbau und ggfs. auch bei Fahrbahndeckensanierungen von Hauptverkehrsstraßen
und sonstigen lärmbelasteten Straßen darstellt.