Betreff
Pflegekonzept für den Holzweg im Bereich Rhönstraße 37 und 39
Vorlage
31/010/2010
Aktenzeichen
III/31/RVB-2575
Art
Beschlussvorlage

Aktuell ökologisch sinnvolle und erforderliche Pflegemaßnahmen in Höhe der Anwesen Rhönstraße 37 und 39 werden bis Ende Februar 2010 durchgeführt.

Der Fraktionsantrag Nr. 268/2009 der SPD-Stadtratsfraktion vom 10.11.2009 ist abschließend bearbeitet.


1.      Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit dem Gehölzrückschnitt in Höhe der Anwesen Rhönstraße 37 und 39 wird der Heckenbewuchs bis auf die erste Reihe zurückgesetzt.

Mit der Fällung eines Zwetschgenbaumes (Höhe Anwesen Rhönstraße 37) soll eine bestehende Schlehen-/Haselnusshecke hin zum Hausgarten entwickelt werden.
Mit der Fällung von sieben Obstbäumen im Bereich Rhönstraße 39 soll ebenfalls das vorgenannte Ziel erreicht werden.
Insgesamt dienen die Maßnahmen zur Auslichtung der Holzwegböschung und dem Zurückdrängen der Hecke an die Grundstücksgrenze; hierbei werden auch die gebietsfremden Arten entfernt.

 

2.      Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Siehe Ziffer 1.
Zudem soll im Herbst 2010 eine Ortsbegehung klären, ob Neupflanzungen in den betreffenden Bereichen angezeigt sind.

 

3.      Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Alle Maßnahmen werden im Hinblick auf die beginnende Vogelbrutzeit bis Ende Februar 2010 durch die Abteilung Stadtgrün durchgeführt.

 

4.      Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
"Nach Rücksprache mit dem Rechtsamt können die mit den Maßnahmen in Zusammenhang stehenden Kosten nur dann auf die Anlieger umgelegt werden, wenn nachgewiesen werden kann, wann die naturschutzfachlich unerwünschten Pflanzungen vorgenommen wurden; dies ist aus der  Aktenlage nicht ersichtlich. Die überwiegende Rechtsprechung zählt eigene Arbeitsleistungen zudem nicht zu den "Schäden", die im Rahmen einer evtl. zu erhebenden Schadensersatzforderung beziffert werden müssten. Hinzu kommt, dass sich die jetzt zurückzunehmenden Pflanzungen mittlerweile im städt. Eigentum befinden, da das Rechtsamt dies im Rahmen der Aufforderung zur Rücknahme der Grundstücksgrenzen gegenüber den Anliegern unter Festsetzung einer Frist im Falle der Nichtbeseitigung angekündigt hat.

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel sind auf IPNr.:       bzw. im Budget vorhanden!

 


Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 268/2009 der SPD-Stadtratsfraktion „Holzweg“