Der Abschnitt des Radweges Röttenbach-Dechsendorf im Bereich des Stadtgebietes Erlangen ist im Zusammenhang mit dem befristeten Förderprogramm „Staatsstraßenumfahrungen in gemeindlicher Sonderbaulast“ durch die Stadt Erlangen nicht realisierbar, da weder die liegenschaftlichen noch die finanziellen Voraussetzungen kurzfristig gegeben sind. Eine Umsetzung dieser Maßnahme durch die Stadt Erlangen ist deshalb nicht weiter zu verfolgen.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Abschließende Bewertung der Realisierungsmöglichkeit des Radweges Röttenbach – Erlangen auf dem Stadtgebiet Erlangen im Zusammenhang mit dem befristeten Förderprogramm „Staatsstraßenumfahrungen in gemeindlicher Sonderbaulast“.
2.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Variantenuntersuchung
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Vom Staatlichen Bauamt Nürnberg (StBA Nbg.) wurde der Entwurf
für den Bau eines straßenbegleitenden Radweges längs der Westseite der St 2259
erarbeitet. Diese Planung sieht eine insgesamt 3,50 m (2,50 m Wegbreite zzgl. beidseitig 50 cm Bankette) breite
Radwegeverbindung zwischen dem Kreisverkehr am Ortseingang Röttenbach und dem
Kreisverkehr am Ortseingang Dechsendorf vor (= Grundvariante des u.a. Variantenvergleichs),
die in einem Abstand von 3,50 m (Entwässerungsmulde + Sicherheitsraum) parallel
zur Staatsstraße verläuft.
Hierzu ist anzumerken, dass der Freistaat Bayern für den Bau des Radweges an
der St 2259 als Baulastträger grundsätzlich zuständig wäre, jedoch der
Radwegebau entsprechend dem Schreiben des Bayer. Staatsminister des Innern
(StMI) vom 18.05.2009 aufgrund begrenzter HH-Mittel und der Höhe der Investitionskosten
z.Zt. nicht von der Bayer. Straßenbauverwaltung realisiert werden könne. Weiter
wird seitens des StMI vorgeschlagen, dass deshalb die beteiligten Kommunen
(Gem. Röttenbach, Gem. Hessdorf, Stadt Erlangen) sowie der Freistaat Bayern
(gemeindefreies Gebiet) die Kosten für den Radwegebau unter Ausnutzung des
Förderprogramms „Staatsstraßenumfahrungen in gemeindlicher Sonderbaulast“
tragen sollten, wobei der Freistaat Bayern die Kosten der Gem. Hessdorf
übernimmt, da diese vom Radweg keinen eigenen Nutzen habe.
Über die
Rahmenbedingungen des Förderprogramms „Staatsstraßenumfahrungen in
gemeindlicher Sonderbaulast“ wurde seitens des StBA Nürnberg folgender
Überblick gegeben:
- Der Fördersatz beträgt ca. 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.
- Planungskosten werden pauschal mit 12 % der Baukosten gefördert.
- Über die Aufnahme in das Förderprogramm entscheidet die Oberste Baubehörde.
- Die Baumaßnahmen müssen noch in 2010 begonnen werden.
- Die Maßnahmen müssen spätestens in 2011 fertiggestellt und schlussgerechnet sein.
- Zuwendungsanträge für Ortsumgehungen genießen in diesem Förderprogramm erste Priorität. Es wird deshalb die zeitnahe Abgabe (Anfang 2010) der Zuwendungsanträge dringend empfohlen, da bei späterer Abgabe die Gefahr besteht, dass die zur Verfügung stehenden Fördergelder ausgeschöpft sind.
- Im Zeitpunkt der Abgabe der Zuwendungsanträge müssen die liegenschaftlichen Voraussetzungen (Grunderwerb, Bauerlaubnis) vorliegen.
- Nach Fertigstellung verbleibt die Sonderbaulast zunächst solange bei den Kommunen (ca. 5 – 8 Jahre) bis die überörtliche Rechnungsprüfung erfolgt ist. Anschließend Übergang der Baulast an den Freistaat Bayern.
- Winterdienst und Reinigung verbleiben auch nach dem o.g. Zeitraum bei den Kommunen und wird durch den Freistaat Bayern abgelöst.
- Zwischen dem Freistaat Bayern und den Kommunen ist jeweils eine separate Unterhaltsvereinbarung abzuschließen.
- Zuwendungsanträge sind über das StBA an die OBB einzureichen.
- Eine
Bildung von 2 separaten verkehrswirksamen Abschnitten (BA I: Röttenbach –
Röhrach, BA II: Röhrach - Dechsendorf) mit 2 Zuwendungsanträgen ist möglich.
Der vom StBA Nürnberg geplante und hier als Grundvariante bezeichnete Entwurf sieht folgende Rahmendaten vor:
·
Die Gesamtlänge zwischen Röttenbach und
Dechsendorf beträgt ca. 3,3 km, wobei auf
- das Gemeindegebiet Röttenbach ca.
0,5 km
- das Gemeindegebiet Hessdorf ca.
1,5 km
- das gemeindefreie Gebiet ca.
0,1 km
- das Stadtgebiet Erlangen ca.
1,2 km
entfallen.
·
Gemäß der durch das StBA Nbg. durchgeführten
Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtbaukosten auf ca. 577.000
€, wobei auf
- die Gemeinde Röttenbach ca. 93.000 €
- die Gemeinde Hessdorf ca.
259.000 €
- das gemeindefreie Gebiet ca. 17.000 €
- die Stadt Erlangen ca.
208.000 €
entfallen. In diesen Kosten sind keine evtl. Umbaumaßnahmen am Kreisverkehr
Dechsendorf sowie keine Grunderwerbs- und Planungskosten enthalten.
·
Entsprechend dem Schreiben vom 18.05.2009 wird
vom StMI folgendes Finanzierungsmodell vorgeschlagen:
- Gemeinde Röttenbach Übernahme
des Kostenanteils durch die Gem. Röttenbach
(unter
Inanspruchnahme des Förderprogramms)
- Gemeinde Hessdorf Übernahme
des Kostenanteils durch den Freistaat Bayern
- gemeindefreies Gebiet Übernahme
des Kostenanteils durch den Freistaat Bayern
- Stadt Erlangen Übernahme
des Kostenanteils durch die Stadt Erlangen (unter
Inanspruchnahme des Förderprogramms)
Für die Grundvariante wurde Amt 23 gebeten, die Verkaufsbereitschaft bei den Eigentümern für den hierfür erforderlichen Grunderwerb zu klären. Es zeigte sich, dass bei den Eigentümern der Flst.-Nr. 202 (s. Anlage 2) keinerlei Verkaufsbereitschaft besteht. Darüber hinaus kann auch beim Eigentümer der Flst.-Nr. 179/7 trotz mehrfacher Kontaktaufnahme durch Amt 23 bislang keine Verkaufsbereitschaft bestätigt werden.
Vor diesem Hintergrund wurde
untersucht, ob mit Hilfe planungsrechtlicher Mittel der Grunderwerb zu
ermöglichen wäre (BPlan-Verfahren mit anschließendem Besitzeinweisungs- bzw.
Enteignungsverfahren).
Als
Ergebnis ist festzuhalten, dass hierfür Vereinfachte oder Beschleunigte
Verfahren aufgrund der Lage im Außenbereich nicht möglich sind, sodass ein
vollumfängliches Verfahren mit Umweltbericht erforderlich wäre. Im günstigsten
Fall ist für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens 9 Monate zu veranschlagen,
bei Einwendungen durch betroffene Bürger, Verbände (z.B. Naturschutz) oder
Träger öffentlicher Belange kann das Verfahren auch längere Zeit in Anspruch
nehmen, wobei selbst nach Rechtskraft des Bebauungsplanes eine ausreichende Begründung
für eine Besitzeinweisung bzw. Enteignung aufgrund der Schwere des Eingriffs in
ein Grundrecht und dem Vorliegen möglicher Alternativlösungen kaum aufzustellen
wäre. Nach Rücksprache beim StBA Nürnberg wäre auch ein straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren
nicht möglich, da die Regierung von Mittelfranken die Durchführung eines
Plafe-Verfahrens in einem ähnlichen Fall bereits abgelehnt habe.
Vor diesem Hintergrund wurden von Amt 66 weitere
Varianten untersucht, die nachfolgend erläutert werden:
Variante 1a (Anlage 3)
Diese Variante sieht im Bereich des
Grundstückes Flst.-Nr. 202 einen hochbordgeführten RW unmittelbar an der
Fahrbahn der St 2259 vor, sodass hier aus diesem Grundstück kein Grunderwerb
erforderlich wäre. Voraussetzung hierfür wäre allerdings der Umbau des
nördlichen Fahrbahnastes des Kreisverkehrs, und die Schaffung eines sog. „Geschwindigkeitstrichters“
mit Reduzierung auf 50 km/h vor Beginn des hochbordgeführten Radweges. Bei
dieser Variante ergeben sich wegen des Umbaubedarfs am Kreisverkehr und der
damit verbundenen notwendigen Stützeinrichtungen und Geländer erhöhte Baukosten.
Variante 1b (Anlage 4)
Diese Variante sieht vor, dass der Radweg
die Staatsstraße ca. 300 m nördlich des Kreisverkehrs Dechsendorf verlässt und
auf der Trasse eines vorhandenen nicht ausgebauten privaten Feldweges durch ein
Waldgrundstück geführt wird, um über den Altkirchenweg wieder an den Bereich
des Kreisverkehrs angebunden zu werden. Bedingt durch die Mitbenutzung durch
landwirtschaftlichen Verkehr muss die Gesamtbreite in diesem Abschnitt gem. den
“Richtlinien für den ländlichen
Wegebau 1999 (RLW 99)" auf 4,00 m erhöht werden (3,00 m Fahrbahnbreite
zzgl. beidseitig 50 cm Bankette). Da die Wegeführung durch ein langes und
uneinsehbares Waldgrundstück verläuft, sollte dieses Teilstück beleuchtet
werden. Es besteht allerdings weiterhin die große Gefahr, dass Radfahrer aus
Richtung Röttenbach kommend ein erhebliches Unfallpotential erzeugen, indem sie
hier über die vorhandene Feldwegzufahrt direkt auf die Staatsstraße fahren, um
so den „Umweg“ durch den Wald zu vermeiden.
Variante 2 (Anlage 5)
Diese Variante sieht die Radwegeführung auf der Ostseite der St 2259 vor und entspricht in ihren Querschnittsabmessungen der Grundvariante. Allerdings muss hierbei die Staatsstraße in Höhe der Einmündung der ERH 26 bei Röhrach gequert werden. Für diese Situation wurde seitens des StBA Nürnberg ein sog. Sicherheitsaudit-Verfahren durchgeführt mit dem Ergebnis, dass diese Querung auf der freien Strecke der Staatsstraße für Radfahrer, insbesondere auch für Familien mit Fahrradanhängern, ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellt. Auch seitens der AG Radverkehr wurde in der Sitzung am 30.03.2009 aus den genannten Gründen der westseitige Trassenverlauf des Radweges befürwortet.
Kostenübersicht
der einzelnen Varianten
|
Grundvariante |
Variante 1a |
Variante 1b |
Variante 2 |
Grunderwerbskosten ca. |
12.000 € |
8.000 € |
12.000 € |
12.000 € |
Planungskosten ca. |
27.000 € |
35.000 € |
30.000 € |
27.000 € |
Baukosten ca. |
218.000 € |
306.000 € |
248.000 € |
218.000 € |
Gesamtkosten ca. |
257.000 € |
349.000 € |
290.000 € |
257.000 € |
Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich bei den genannten Kosten lediglich um grobe Kostenannahmen handelt, die im Zuge einer möglichen Entwurfs- bzw. Ausführungsplanung zu aktualisieren bzw. zu konkretisieren wären.
Bei Variante 1b sind Beleuchtungskosten in Höhe von ca. 20.000 € inbegriffen, die aber nicht zuwendungsfähig sind.
Unter Berücksichtigung des o.g. Förderprogramms ergäben sich bei den einzelnen Varianten folgende Förderbeträge:
|
Grundvariante |
Variante 1a |
Variante 1b |
Variante 2 |
zuwendungsfähige Kosten
(Bau u. Grunderwerb) ca. |
230.000 € |
314.000 € |
240.000 € |
230.000 € |
zuwendungsfähige Kosten
Planung (pauschal 12% der Baukosten) ca. |
27.600 € |
37.600 € |
28.800 € |
27.600 € |
zuwendungsfähige |
257.600 € |
351.600 € |
268.800 € |
257.600 € |
Förderung (ca. 75% der |
193.200 € |
263.700 € |
201.600 € |
193.200 € |
Unter Berücksichtigung der Förderung und der Gesamtkosten verblieben folgende Eigenanteile bei der Stadt:
|
Grundvariante |
Variante 1a |
Variante 1b |
Variante 2 |
Gesamtkosten ca. |
257.000 € |
349.000 € |
290.000 € |
257.000 € |
Förderung ca. |
193.200 € |
263.700 € |
201.600 € |
193.200 € |
verbleib. Eigenanteil ca. |
63.800 € |
85.300 € |
88.400 € |
63.800 € |
Unterhaltskosten für die
Dauer von 8 Jahren ca. |
24.000
€ |
24.000
€ |
23.000
€ |
24.000
€ |
Zusammenfassung
Mit der Variantenuntersuchung wurden verschiedene
Möglichkeiten aufgezeigt, die Radwegverbindung unter Vermeidung von Grunderwerb
aus dem Flst.-Nr. 202 zu realisieren.
Bei Variante 1b besteht bei einem Eigentümer keine Verkaufsbereitschaft,
sodass diese Variante kurzfristig ebenfalls nicht realisierbar ist.
Der Grunderwerb bei Variante 2 wäre bei einem Eigentümer u.U. nur unter
Auflagen und mit einen höheren Kaufpreis möglich. Außerdem ist bei dieser
Variante nicht geklärt, ob und durch wen (Freistaat Bayern oder Gem. Hessdorf)
der Grunderwerb auf dem Gebiet der Gem. Hessdorf zu realisieren wäre. Darüber
hinaus bestehen gegen diese Variante sicherheitstechnische Bedenken, die sich
im Rahmen eines durch das Staatliche Bauamtes Nürnberg durchgeführten
Sicherheits-Audits ergaben. Aus den aufgezeigten Gründen ist auch diese
Variante kurzfristig nicht umsetzbar.
Variante 1a wäre aus Sicht des Grunderwerbs die realistischste Variante,
jedoch belaufen sich die grob geschätzten Gesamtkosten auf ca. 350.000.- €, die
bisher entsprechend dem Entwurf des HH-Plans nicht finanziert sind.
Darüber hinaus steht der aktuelle HH-Ansatz in Höhe von 250.000.- erst für das Jahr 2011 zur Verfügung, sodass derzeit alle Varianten unter Ausnutzung des Förderprogramms aufgrund der darin fixierten zeitlichen Befristung nicht realisierbar sind. Die Verwaltung wird aber weiterhin bei dem für den Bau dieses Radweges eigentlichen zuständigen Straßenbaulastträger (Freistaat Bayern) auf dessen Realisierung hinwirken.
4.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Entsprechend dem Entwurf der Kämmerei sind bei IvP-Nr.
541.839 für das HH-Jahr 2010 keine HH-Mittel vorgesehen.
Anlagen: Übersichtsplan (Anlage 1)
Grundvariante (Anlage 2)
Variante 1a (Anlage 3)
Variante 1b (Anlage 4)
Variante 2 (Anlage 5)