Betreff
Appell des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz
Vorlage
63/016/2010
Aktenzeichen
VI/63-1/3T. 1002
Art
Mitteilung zur Kenntnis
Mit
Scheiben vom 03.12.2009 informierte der Deutsche Städtetag über den Appell des
Präsidiums des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz an Bund, Länder und
Kommunen, den Denkmalschutz im Bundesrecht wirkungsvoll zu verankern. Im diesem
Rahmen wird noch einmal darauf hingewiesen, dass mit der Ratifizierung des Welterbeabkommens
eine Verpflichtung eingegangen worden ist, nicht nur die in der Welterbeliste
aufgenommenen Denkmäler, sondern den Gesamtbestand des Kultur- und Naturerbes
auf ihrem Gebiet zu erhalten und zu schützen.
Der
Appell des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz wird auch in Hinblick
auf denkmalschutzrechtliche Entscheidungen zur Kenntnis gegeben.