Betreff
Erneuerung der Straßenentwässerung in der Möhrendorfer Straße zwischen Kosbacher Damm und St. Johann, Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung (ABS)
Vorlage
66/009/2010
Aktenzeichen
VI/660/662
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Die Möhrendorfer Straße befindet sich im Wasserschutzgebiet III. Bei der gemäß den gesetzlichen Auflagen für Wasserschutzgebiete vorgeschriebenen Überprüfung der Entwässerungskanäle und
-leitungen wurde festgestellt, dass in der Möhrendorfer Straße alle Straßeneinläufe einschließlich Anschlussleitungen undicht waren.

Für die Erbringung des erforderlichen Dichtigkeitsnachweises musste daher die gesamte Straßenentwässerung zwischen Kosbacher Damm und St. Johann grundlegend erneuert werden. Die Arbeiten beinhalteten dabei den Austausch von undichten Straßeneinläufen, den Neubau von Sammelleitungen und Kontrollschächten sowie den Anschluss an den öffentlichen Mischwasserkanal.

Die Gesamtmaßnahme konnte aus verkehrstechnischen Gründen nicht in einem Zug durchgeführt werden und erfolgte daher in zwei Bauabschnitten. Im Jahr 2003 wurde der Bereich zwischen Kosbacher Damm und Amselfeld im Zuge der (beitragsfreien) Fahrbahndeckenerneuerung ausgeführt.

Aus organisatorischen und finanziellen Gründen konnten die Arbeiten im Bereich zwischen Amselfeld und St. Johann erst im Jahr 2009 nach entsprechender Mittelbereitstellung durch den BWA und HFPA am 19.08.2009/17.09.2008 durchgeführt werden.

Die Erneuerung der Straßenentwässerung stellt eine beitragsfähige Baumaßnahme nach der ABS dar, für die Straßenausbaubeiträge zu erheben sind.

Der nach der ABS umzulegende Aufwand von 40.853,22 € ist auf 88 Grundstücke zu verteilen, wobei  sich je nach Grundstücksgröße, Nutzung und Maß der Bebauung Beiträge zwischen 35,-- € und 2.058,-- € für die einzelnen Grundstücks- bzw. Miteigentümer ergeben.

Die beitragspflichtigen Grundstücks- bzw. Miteigentümer werden im Februar 2010 über die Erhebung der Beiträge informiert.

Der Erlass der entsprechenden Beitragsbescheide ist für April/Mai 2010 vorgesehen.

 

Auf die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung wurde in der Beschlussvorlage zur Mittelbereitstellung am 19.08.2008/17.09.2008 bereits hingewiesen.