Betreff
Bau eines Besucher-, Ausstellungs- und Verwaltungsgebäudes, Franzosenweg 60 (Gemarkung Tennenlohe), Fl.-Nr. 624 Az.: 2009-1205-ZV
Vorlage
63/008/2010
Aktenzeichen
VI/63-1/3/T. 1002
Art
Beschlussvorlage

Dem Vorhaben wird gemäß Art. 73 BayBO zugestimmt.


1.      Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

 

1                    Bebauungsplan:

2                     

Gebietscharakter:

Außenbereich, Landschaftsschutzgebiet

Widerspruch zum Bebauungsplan:

 

 

 

2.      Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

An der Stelle des bisherigen Forsthauses ist der Bau eines abgewinkelten Gebäudes mit einem Vortragssaal und Ausstellungs- und Büroräumen geplant.

Das Grundstück liegt im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet. Es entspricht den Vorgaben des Flächennutzungsplanes und liegt auf einer Fläche für kulturellen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen. Das Vorhaben ist hinsichtlich seiner besonderen Zweckbestimmung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch zulässig.

 

Die erforderliche Erlaubnis nach Landschaftsschutzverordnung erteilt die Abteilung 31/NatSch - Naturschutz und Landschaftsplanung. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erteilt die für das Fällen von Bäumen erforderliche Rodungserlaubnis. Es betehen keine Bedenken, das Vorhaben zuzulassen.

 

 

3.      Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Nachbarbeteiligung: Unmittelbarer Nachbar hat nicht zugestimmt.

 

 


Anlagen: Lageplan