Dem Vorhaben wird gemäß Art. 73 BayBO zugestimmt.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)
1
Bebauungsplan: |
2
|
Gebietscharakter: |
Außenbereich, Landschaftsschutzgebiet |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
|
2.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
An der Stelle des bisherigen Forsthauses ist der Bau
eines abgewinkelten Gebäudes mit einem
Vortragssaal und Ausstellungs- und Büroräumen geplant.
Das Grundstück
liegt im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet. Es entspricht den
Vorgaben des Flächennutzungsplanes und liegt auf einer Fläche für kulturellen
Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen. Das Vorhaben ist hinsichtlich
seiner besonderen Zweckbestimmung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch
zulässig.
Die erforderliche Erlaubnis nach Landschaftsschutzverordnung erteilt die Abteilung 31/NatSch - Naturschutz und Landschaftsplanung. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erteilt die für das Fällen von Bäumen erforderliche Rodungserlaubnis. Es betehen keine Bedenken, das Vorhaben zuzulassen.
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: Unmittelbarer Nachbar hat nicht zugestimmt.
Anlagen: Lageplan