Betreff
Neubau einer Reitanlage mit Reithalle und Boxenstall sowie einer Bergehalle mit Boxenstall, Lempeläcker, Steudach, Fl.-Nr. 737 Az.: 2008-643-VO
Vorlage
63/007/2010
Aktenzeichen
VI/63-1/3/T. 1002
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Gegenstand des Antrags auf Vorbescheid war die Errichtung einer Reitanlage mit Reithalle und Boxenstall sowie einer Bergehalle mit Boxenstall auf o.g. Grundstück, angrenzend an den südlichen Ortsrand Steudachs.

Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Bolzplatz und Dauerkleingärten dar.

Das Außenbereichsvorhaben war nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Dem o.g. Vorhaben stand als öffentlicher Belang entgegen, dass es den Darstellungen des Flächennutzungsplans widersprach. Es war deshalb mit den Zielen der vorbereitenden Bauleitplanung für den Ortsteil Steudach (Versorgung mit Grün- und Sportflächen) nicht vereinbar, da der Flächennutzungsplan für die besagte Fläche Dauerkleingärten darstellt. Dies ist aufgrund des hohen Versorgungsdefizits an Dauerkleingärten Planungsziel.

Das Vorhaben wurde somit seitens der Verwaltung als planungsrechtlich unzulässig beurteilt.

Gemäß Protokollvermerk aus der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 14.10.2008 schlossen sich die Ausschussmitglieder der ablehnenden Beurteilung des Vorhabens in der vorliegenden Form an. Vor endgültiger Beschlussfassung sollte jedoch geprüft werden, ob ein Alternativgrundstück für die Reitanlage gefunden werden könne.

Dies geschah Anfang Dezember 2008 mit Hilfe des Stadtplanungsamts. Das Grundstück, das die Standortkriterien erfüllte (kein Landschaftsschutzgebiet, ausreichende Straßenerschließung, Reitwege-Netz, einsehbar vom Anwesen der Antragsteller aus), befand sich in Privateigentum und konnte mangels Interesse der Eigentümer durch die Antragsteller nicht erworben werden.

Der o.g. Antrag auf Vorbescheid wurde mit Schreiben vom 07.12.2009 zurückgenommen.