1.
Das Bauvorhaben (Bauteil West) und die erforderlichen Befreiungen vom
Bebauungsplan nach § 31 Abs. 2 BauGB werden unter den genannten
Vorraussetzungen befürwortet.
2.
Das Bauvorhaben (Bauteil Mitte einschließlich Tiefgarage) und die
erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan nach § 31 Abs. 2 BauGB werden
unter den genannten Voraussetzungen befürwortet.
3. Das Bauvorhaben (Bauteil Ost einschließlich Begegnungszentrum) und die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan nach § 31 Abs. 2 BauGB werden unter den genannten Voraussetzungen befürwortet.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)
1
Bebauungsplan: |
2
303, 1. Deckblatt |
Gebietscharakter: |
Besonderes Wohngebiet und öffentliche Verwaltung |
Widersprüche zum Bebauungsplan:
Bauteil West:
Teilweise Überschreitungen der westlichen
Baugrenzen, Überschreitung der zulässigen Anzahl Vollgeschosse (IV + D statt
II/III FD), abweichende Dachform (SD, WD statt FD), abweichende Art der Nutzung
von der festgesetzten Stellplatzfläche (Parkhaus) in Wohnnutzung, Verlegung des
öffentlichen Geh- und Radwegs; Verlegung von zu erhaltenden und neu zupflanzenden
Baumstandorten.
Bauteil Mitte:
GFZ-Überschreitung von zul. 1,6 auf 1,66
(bezogen auf die einzelnen Grundstücksbereiche), Überschreitung der zulässigen
Vollgeschosse (IV + D statt III FD), abweichende Dachform (SD, WD statt FD),
abweichende Nutzung zur festgesetzten Stellplatzfläche (Parkhaus) in
Wohnnutzung, Verlegung von zu erhaltenden und neu zupflanzenden Baumstandorten.
Bauteil Ost:
GFZ- Überschreitung von zul. 1,6 auf 2,38 und GRZ-Überschreitung von
zul. 0,6 auf 0,64 (bezogen auf die einzelnen Grundstücksbereiche),
Überschreitung der Wandhöhe an der Ecke Henkestraße / Waldstraße von zulässigen
8,00 m +/- 0,25 m und 10,45 m +- 0,25 m auf 8,65 m und 11,45 m, teilweise
Überschreitungen der westlichen Baugrenzen, Überschreitung der zulässigen
Vollgeschosse (IV +D bzw. III+D statt II/III FD, MD), abweichende Dachform (SD,
WD statt FD, MS), abweichende Nutzung zur festgesetzten öffentlichen Verwaltung
in Wohnnutzung.
2.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Für das Gelände der ehemaligen Laukschen Gärtnerei an der
Henkestraße wurde im August 2009 ein Realisierungswettbewerb von der Firma
Mauss und dem Studentenwerk ausgeschrieben. Das überarbeitete Wettbewerbsergebnis mündete in bisher 3 Bauanträgen,
die am 23.12.2009 beim Bauaufsichtsamt eingegangen sind. Die Prüfung der
Bauanträge sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (insbes.
Umweltamt, Tiefbauamt und Verkehrsplanung) dauern noch an. Die südwestlichste
Bebauung wird zu einem späteren Zeitpunkt beantragt.
Gegenstand der Bauanträge ist der Neubau von 2
Studentenwohnanlagen und einem geförderten Studentenwohnheim mit den
dazugehörigen Erschließungs-, Parkierungs- und Freiflächen. Entlang der
Henkestraße schließen drei viergeschossige Baukörper mit Dachgeschoss
städtebaulich das Carre Henkestraße Waldstraße, Anlagenstraße und Raumerstraße
ab und schließen nach hinten hofseitig an die Bestandsbebauung an. Zur
Waldstraße hin stuft sich der Baukörper um ein Geschoss ab.
Das städtische Verwaltungsgebäude, das sich derzeit auf dem östlichen
Eckgrundstück mit der Flur- Nummer 1088/22 befindet, wird abgebrochen. Bei dem
Neubau (Bauteil Ost) im Erdgeschoss sind Räume für ein Begegnungszentrum für Belange der Studierenden untergebracht. Angebote für Menschen mit psychischen
Erkrankungen werden vorgehalten. In den darüber liegenden 4 Obergeschossen sind
freifinanzierte 63 Studentenappartements geplant.
Auf dem Westgrundstück mit der Flur – Nummer 1088/ 46 (Bauteil West)
sind auf 5 Geschossen 107 Studentenappartements als eigenständiger Anbau an
das bestehende Studentenwohnheim geplant.
Zwischen diesen beiden Grundstücken auf der Flur – Nummer 1088/2 (Bauteil Mitte) sind vom Studentenwerk Erlangen Nürnberg 71 geförderte Wohnheimplätze in Form von eigenständigen Appartements mit Gemeinschaftsräumen als Erweiterung an das vorhandene Studentenwohnheim II beantragt.
Insgesamt löst das Bauvorhaben einen Bedarf von 90 Stellplätzen aus. Unter dem mittleren und dem westlichen Grundstück ist eine Gemeinschafts-Tiefgarage mit 100 Stellplätzen geplant, in der die baurechtlich notwendigen 80 Stellplätze aller Studentenappartements der drei beantragten Bauvorhaben untergebracht werden. Für das Begegnungszentrum sind 10 baurechtlich notwendige Stellplätze nachgewiesen, davon 8 in der Tiefgarage. An der Henkestraße sollen von den Bauherren 9 Stellplätze auf öffentlicher Verkehrsfläche als Längsparker hergestellt werden, 4 weitere sind geplant. Insgesamt werden also 115 Stellplätze hergestellt.
Gemäß des Stadtratbeschlusses vom 27.05.2009 sind von den seit Jahren bestehenden Parkplätzen (insgesamt 117) trotz der Bebauung des Areals ca. 40 privat zu vermietende Stellplätze zu erhalten – neben den bauordnungsrechtlich notwendigen. Diese Anzahl wird nicht erreicht; die Differenz zwischen der Gesamtzahl der Stellplätze und der Zahl der baurechtlich notwendigen Stellplätze beträgt 25.
Es sind neben den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan zahlreiche Abweichungen vom Bauordnungsrecht, wie zum Beispiel von den Abstandsflächen, hinsichtlich des Brandschutzes und der Barrierefreiheit, beantragt.
1
Von Seiten der Verwaltung wird das Vorhaben mit den erforderlichen
Befreiungen und Abweichungen unter folgenden Vorraussetzungen befürwortet:
a) Alle Appartements müssen auf Dauer zur
Benutzung durch Studentinnen und Studenten bestimmt sein. Eine diesbezügliche
rechtliche Sicherung durch Eintragung einer beschränkten persönlichen
Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Erlangen ist erforderlich.
b) Es sind weitere dingliche Sicherungen für
die bauordnungsrechtlichen Abweichungstatbestände erforderlich.
c) Es sind Ersatzpflanzungen zum wertmäßig
vollständigen Ausgleich für die Eingriffe in den Baumbestand (29 Baumfällungen
sind beantragt) erforderlich.
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung liegt noch nicht vor.