Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Auf eine zeitnahe Geltendmachung von Ansprüchen auf amtsangemessene Alimentation
wird für die Jahre 2020 bis 2022 verzichtet, sodass die Beamtinnen und Beamten sowie
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Stadt Erlangen entsprechend
der im Gesetzentwurf zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile enthaltenen Tabellen für die Jahre 2020 bis 2022 eine Nachzahlung erhalten können.