Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Finanzamt die Option auf Fortgeltung der Altregelung des § 2 Abs. 3 UStG mit Wirkung vom 01.01.2023 zu widerrufen.