Gremium: Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77

Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Ergebnis/Beschluss:

 

1.    Der Bebauungsplan Nr. 181 – Nürnberger Straße, Werner-von-Siemens-Straße, Hofmannstraße, Hartmannstraße und Schenkstraße – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan ist für das Gebiet zwischen Mozartstraße und Theodor-v.-Zahn-Straße, für die Grundstücke der Fl.-Nrn. 1076/2, 1075, 1075/3, 1075/5, 1075/6, 1783/1, 1783/3, 2236/2, 2236/4 und 2236/5 der Gemarkung Erlangen, durch das 6. Deckblatt nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern (siehe Anlage 1).

Die Änderung erfolgt im Verfahren nach § 13a BauGB. Das 6. Deckblatt wird daher ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden wird abgesehen.

 

2.    Die Grundlage für den Bebauungsplan bildet der Bebauungsvorschlag, welcher als 1. Preis aus dem Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil hervorgegangen ist (siehe Anlage 2a).