Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1.      Der Baukostenzuschuss zum Neubau und zur Sanierung von Kindertageseinrichtungen wird von 80 % auf 100 % der nach den FAZR (Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich) förderfähigen Kosten erhöht.

2.      Der Investitionskostenzuschuss zum Betrieb von Waldkindergärten wird von 80 % auf 100 % der nach den städtischen Richtlinien förderfähigen Kosten erhöht.

3.      Der Mietkostenzuschuss an Träger von Kindertageseinrichtungen wird von 80 % auf 100 % der nach den städtischen Richtlinien förderfähigen Kosten erhöht. Davon betroffen sind auch angemietete Ausweichunterkünfte bei Sanierungsmaßnahmen.

4.      Der Bauunterhaltszuschuss wird von 40 % auf 50 % der nach den städtischen Richtlinien förderfähigen Kosten erhöht.

5.      Es gilt eine Befristung der Antragsstellung zu den erhöhten Zuschussbedingungen bis 30.04.2026

6.      Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Planung und Umsetzung der Neubauvorhaben bzw. bei Sanierungsmaßnahmen auf die Einhaltung hoher energetischer Standards hinzuwirken.

7.      Die Verwaltung wird beauftragt, auf eine Beteiligung aller Kita-Träger an einer stadtweiten Verteilung von Kitaplätzen hinzuwirken.