Sitzung: 27.04.2022 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 111/006/2022
Ergebnis/Beschluss:
1. Ausbildung
Im Jahr 2023 sollen bis zu 41 Nachwuchskräfte zur Ausbildung eingestellt werden, davon
·
25 Nachwuchskräfte im Verwaltungsbereich
(darunter 2
Nachwuchskräfte nach dem Soldatenversorgungsgesetz)
·
1 Nachwuchskraft für den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der
dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik,
fachlicher Schwerpunkt
bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst, Fachgebiet Straßen- und
Ingenieurbau, Verkehrsmanagement
·
1 Nachwuchskraft für
den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der
Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt
Verwaltungsinformatik
·
4 Nachwuchskräfte im gewerblich-technischen und kaufmännischen Bereich
(darunter 3
Nachwuchskräfte im Rahmen eines „besonderen Ausbildungsverhältnisses“,
eines davon im neu zu gründenden Eigenbetrieb Kommunales Jobcenter)
·
10 Nachwuchskräfte im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zum/zur Erzieher*in
(ehemals OptiPrax)
Im Jahr 2023 werden bis zu 7 Ausbildungsstellen mit Quereinsteiger*innen besetzt, die den Beschäftigtenlehrgang I (BL I) absolvieren.
3. Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung zur/zum* Staatlich geprüften
Kinderpfleger*in
In den Jahren 2022 sowie 2023 werden je 3 durch die Bundesagentur für
Arbeit geförderte
Beschäftigungsverhältnisse zur „Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung
zur/zum Staatlich
geprüften Kinderpfleger*in“ angeboten. Es werden hierfür insgesamt sechs
Ausbildungsplatzhalter geschaffen.
4. Die Haushaltsmittel für 2023 ff sind zu den jeweiligen Haushaltsberatungen anzumelden.