Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1. Ausbildung

Im Jahr 2023 sollen bis zu 41 Nachwuchskräfte zur Ausbildung eingestellt werden, davon

·         25 Nachwuchskräfte im Verwaltungsbereich

(darunter 2 Nachwuchskräfte nach dem Soldatenversorgungsgesetz)

·         1 Nachwuchskraft für den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt
bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst, Fachgebiet Straßen- und
Ingenieurbau, Verkehrsmanagement

·         1 Nachwuchskraft für den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt
Verwaltungsinformatik

·         4 Nachwuchskräfte im gewerblich-technischen und kaufmännischen Bereich

(darunter 3 Nachwuchskräfte im Rahmen eines „besonderen Ausbildungsverhältnisses“,
eines davon
im neu zu gründenden Eigenbetrieb Kommunales Jobcenter) 

·         10 Nachwuchskräfte im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zum/zur Erzieher*in (ehemals OptiPrax)

 

2. Beschäftigtenlehrgang I

Im Jahr 2023 werden bis zu 7 Ausbildungsstellen mit Quereinsteiger*innen besetzt, die den Beschäftigtenlehrgang I (BL I) absolvieren.

 

3. Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung zur/zum* Staatlich geprüften Kinderpfleger*in

In den Jahren 2022 sowie 2023 werden je 3 durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte
Beschäftigungsverhältnisse zur „
Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung zur/zum Staatlich
geprüften Kinderpfleger*in“ angeboten. Es werden hierfür insgesamt sechs Ausbildungsplatzhalter geschaffen.

 

4. Die Haushaltsmittel für 2023 ff sind zu den jeweiligen Haushaltsberatungen anzumelden.