Sitzung: 31.03.2022 Stadtrat
Zusatz: gegen 17 Uhr mit anschließender 30-minütiger Pause
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0
Vorlage: 11/038/2022
Ergebnis/Beschluss:
1. Die
ab 01.03.2023 zu besetzende Stelle der Referatsleitung für das Referat Kultur,
Bildung und Freizeit (Ref. IV) wird nicht ausgeschrieben.
2. Die
Amtszeit des wieder zu wählenden berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das
Referat IV wird auf sechs Jahre vom 01. März 2023 bis 28. Februar 2029
festgesetzt.
3. Die
Wahlhandlung zur Besetzung des Referates IV soll in der Stadtratssitzung am
31.03.2022 erfolgen.
4. Das
berufsmäßige Stadtratsmitglied wird in Besoldungsgruppe B 4 nach Anlage 1 zum
Bayerischen Besoldungsgesetz – BayBesG eingestuft.
5. Dem berufsmäßigen Stadtratsmitglied wird für die Dauer der Amtszeit eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung gewährt. Deren Höhe bestimmt sich nach dem entsprechenden Obergrenzbetrag der Anlage 2 zum Kommunalen Wahlbeamtengesetz – KWBG.
6. Zur Wiederwahl für das Amt des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für Referat IV wird Frau Anke Steinert-Neuwirth, geboren am 13.03.1963, die derzeitige Leiterin des Referates Kultur, Bildung und Freizeit (Ref. IV), vorgeschlagen.
7. Für die Wahl des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat IV wird gemäß Ablaufplan in der Anlage verfahren.
Protokollvermerk:
Herr StR Höppel beantragt, dass die Wahl erst im April-Stadtrat stattfinden soll. Die Nr. 3 des Antragstextes soll entsprechend geändert werden.
Beschluss des Stadtrates: mit 23 gegen 24 Stimmen abgelehnt
Herr StR Bazant beantragt, dass bei der Aufwandsentschädigung die Untergrenze gewählt wird.
Beschluss des
Stadtrates: mit 15 gegen 32 Stimmen abgelehnt