Zusatz: gegen 17 Uhr mit anschließender 30-minütiger Pause

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1.      Die ab 01.03.2023 zu besetzende Stelle der Referatsleitung für das Referat Kultur, Bildung und Freizeit (Ref. IV) wird nicht ausgeschrieben.

2.      Die Amtszeit des wieder zu wählenden berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat IV wird auf sechs Jahre vom 01. März 2023 bis 28. Februar 2029 festgesetzt.

3.      Die Wahlhandlung zur Besetzung des Referates IV soll in der Stadtratssitzung am 31.03.2022 erfolgen.

4.      Das berufsmäßige Stadtratsmitglied wird in Besoldungsgruppe B 4 nach Anlage 1 zum Bayerischen Besoldungsgesetz – BayBesG eingestuft.

5.      Dem berufsmäßigen Stadtratsmitglied wird für die Dauer der Amtszeit eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung gewährt. Deren Höhe bestimmt sich nach dem entsprechenden Obergrenzbetrag der Anlage 2 zum Kommunalen Wahlbeamtengesetz – KWBG.

 

6.      Zur Wiederwahl für das Amt des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für Referat IV wird Frau Anke Steinert-Neuwirth, geboren am 13.03.1963, die derzeitige Leiterin des Referates Kultur, Bildung und Freizeit (Ref. IV), vorgeschlagen.

 

7.      Für die Wahl des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat IV wird gemäß Ablaufplan in der Anlage verfahren.

 

 


Protokollvermerk:

Herr StR Höppel beantragt, dass die Wahl erst im April-Stadtrat stattfinden soll. Die Nr. 3 des Antragstextes soll entsprechend geändert werden.

Beschluss des Stadtrates: mit 23 gegen 24 Stimmen abgelehnt

Herr StR Bazant beantragt, dass bei der Aufwandsentschädigung die Untergrenze gewählt wird.

Beschluss des Stadtrates: mit 15 gegen 32 Stimmen abgelehnt