Ergebnis/Beschluss:

1. Die Zweckvereinbarungen mit der Stadt Ansbach, dem Landkreis Erlangen-Höchstadt und
    dem Landkreis Kelheim über die Funktionsübertragung zur Festsetzung von Beihilfen in
    Krankheits-, Geburts-, Pflege- und sonstigen Fällen (siehe Anlagen) sollen geschlossen
    werden.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zweckvereinbarungen nach Abschluss der Regierung von
    Mittelfranken gemäß Art. 12 Abs. 2 i. V. m. Art. 13 KommZG zur Genehmigung und Veröffent-
    lichung im Amtsblatt vorzulegen.