Ergebnis/Beschluss:

Der Entwurf des 1. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 330 der Stadt Erlangen – Südliche Sieboldstraße – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 07.12.2021 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen (Anlage 1).