Ergebnis/Beschluss:

1. Die Freien Träger von Kindertageseinrichtungen erhalten - vorbehaltlich der Begutachtung im
   Jugendhilfeausschuss - zum Ausgleich ihrer Einnahmeausfälle, die aufgrund der coronabeding-
   ten Elternbeitragserstattungen entstanden sind, einen Zuschuss in Höhe von 70 % der nachge-
   wiesenen Fehlbeträge, das sind 77.880 Euro, aus der Budgetrücklage des Stadtjugendamtes.

 

2. Der Antrag der CSU-Fraktion Nr. 050/2021 vom 23.02.2021 ist damit bearbeitet.