Sitzung: 18.11.2021 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: Mehrfachbeschlüsse
Vorlage: 202/009/2021
Ergebnis/Beschluss:
1.
In die Hundesteuersatzung wird zum 01.01.2023
folgender Steuerbefreiungstatbestand aufgenommen: „Für Hunde, die aus dem
Erlanger Tierheim übernommen werden, wird nach einer Haltungsdauer von zwei
Jahren auf Antrag nachträglich eine Steuerbefreiung für die ersten zwölf Monate
der Haltung gewährt.“
2. Für Therapiehunde bleibt es bei der Erlanger Regelung, wonach die Hundesteuer um die Hälfte ermäßigt wird, wenn die in der Satzung genannten Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
3. Der Antrag Nr. 243/2021 von ÖDP und erlanger linke ist damit bearbeitet.
Protokollvermerk:
Auf Antrag von Herrn StR Höppel findet eine getrennte Abstimmung statt.
Nr. 1: mit 14 gegen 0 Stimmen angenommen
Nr. 2: mit 13 gegen 1 Stimmen angenommen
Nr. 3: mit 14 gegen 0 Stimmen angenommen