Ergebnis/Beschluss:

1.    In die Hundesteuersatzung wird zum 01.01.2023 folgender Steuerbefreiungstatbestand aufgenommen: „Für Hunde, die aus dem Erlanger Tierheim übernommen werden, wird nach einer Haltungsdauer von zwei Jahren auf Antrag nachträglich eine Steuerbefreiung für die ersten zwölf Monate der Haltung gewährt.“

2.    Für Therapiehunde bleibt es bei der Erlanger Regelung, wonach die Hundesteuer um die Hälfte ermäßigt wird, wenn die in der Satzung genannten Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

3.    Der Antrag Nr. 243/2021 von ÖDP und erlanger linke ist damit bearbeitet.

 

 


Protokollvermerk:

Auf Antrag von Herrn StR Höppel findet eine getrennte Abstimmung statt.

Nr. 1: mit 14 gegen 0 Stimmen angenommen

Nr. 2: mit 13 gegen 1 Stimmen angenommen

Nr. 3: mit 14 gegen 0 Stimmen angenommen