Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 8

Ergebnis/Beschluss:

1.      Für die folgenden Berufsgruppen in den genannten Einsatzbereichen wird mit Wirkung zum 01.01.2022 eine monatliche Arbeitsmarktzulage eingeführt:

 

Qualifikation

Einsatz in Amt/EB

Entgeltgruppe

Höhe der Zulage bei Vollzeittätigkeit

Abgeschlossenes Studium (Landschafts-) Architektur, Bauingenieurwesen, Facility Management, Stadt- bzw. Regionalplanung, Straßen- und Verkehrswesen, Versorgungs- oder Elektrotechnik (oder vergleichbar) mindestens mit FH-Diplom oder B.A.

24, 61, 63, 66, EB77, EBE

10 bis 15

400 €

Funktion Sachgebietsleitung oder Abteilungsleitung mit einer dieser Qualifikationen (oder vergleichbar)

24, 61, 63, 66, EB77, EBE

11 bis 15

zzgl. 200 €

Techniker*innen der Fachrichtungen Bautechnik (Hochbau, Tiefbau, Gebäude), Elektrotechnik, Versorgungstechnik;

 

Meister*innen der Fachrichtungen Elektrotechnik, Gebäudetechnik, Straßenbau, Bauhandwerk, Abwasser auf Stellen, für welche diese Qualifikation erforderlich ist;

Meister*innen in der Funktion Winterdienstleitung

24, 61, 63, 66, EB77, EBE

8 bis 9c

250 €

Funktion Sachgebietsleitung mit einer dieser Qualifikationen

24, 61, 63, 66, EB77, EBE

8 bis 9c

Zzgl. 200 €

Tierärzt*innen

39

13 bis 15

400 €

Funktion Abteilungsleitung mit dieser Qualifikation

39

14 bis 15

Zzgl. 200 €

Amtliche Fachassistenten

39

4 bis 6

250 €

 

 

2.        Die Zulage wird ab dem Einführungszeitpunkt für die genannten Berufsgruppen ausschließlich in den definierten Bereichen sowohl für Bestandsbeschäftigte als auch neu Einzustellende gewährt.

 

3.        Bei Umsetzungen in andere Einsatzbereiche, in denen keine Arbeitsmarktzulage gewährt wird, entfällt die Zulage. Dies gilt auch für Umsetzungen aus gesundheitlichen Gründen.

 

4.        Die Zulage unterliegt keiner Dynamisierung durch Tariferhöhungen.

 

5.        Die Maßnahme wird zunächst auf Dauer von 5 Jahren befristet. Sie ist jederzeit widerruflich.

 

6.       Teilzeitkräfte erhalten die Zulage anteilig entsprechend ihrem Arbeitszeitmaß.

 

 


Protokollvermerk:

Über den Antrag Nr. 356/2021 findet auf Antrag von Herrn StR Pöhlmann eine getrennte Abstimmung statt.

Nr. 1a. mit 1 gegen 45 Stimmen abgelehnt

Nr. 1b. mit 3 gegen 43 Stimmen abgelehnt

Nr. 2 mit 4 gegen 42 Stimmen abgelehnt

Nr. 3 mit 1 gegen 45 Stimmen abgelehnt

Nr. 4 mit 1 gegen 45 Stimmen abgelehnt

Der Antrag ist damit erledigt.