Sitzung: 28.10.2021 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 8
Vorlage: 11/029/2021
Ergebnis/Beschluss:
1. Für die folgenden Berufsgruppen in den genannten Einsatzbereichen wird mit Wirkung zum 01.01.2022 eine monatliche Arbeitsmarktzulage eingeführt:
Qualifikation |
Einsatz in Amt/EB |
Entgeltgruppe |
Höhe der Zulage bei Vollzeittätigkeit |
Abgeschlossenes Studium (Landschafts-) Architektur, Bauingenieurwesen, Facility Management, Stadt- bzw. Regionalplanung, Straßen- und Verkehrswesen, Versorgungs- oder Elektrotechnik (oder vergleichbar) mindestens mit FH-Diplom oder B.A. |
24, 61, 63, 66, EB77, EBE |
10 bis 15 |
400 € |
Funktion Sachgebietsleitung oder Abteilungsleitung mit einer dieser Qualifikationen (oder vergleichbar) |
24, 61, 63, 66, EB77, EBE |
11 bis 15 |
zzgl. 200 € |
Techniker*innen der Fachrichtungen Bautechnik (Hochbau, Tiefbau, Gebäude), Elektrotechnik, Versorgungstechnik; Meister*innen der Fachrichtungen Elektrotechnik, Gebäudetechnik, Straßenbau, Bauhandwerk, Abwasser auf Stellen, für welche diese Qualifikation erforderlich ist; Meister*innen in der Funktion Winterdienstleitung |
24, 61, 63, 66, EB77, EBE |
8 bis 9c |
250 € |
Funktion Sachgebietsleitung mit einer dieser Qualifikationen |
24, 61, 63, 66, EB77, EBE |
8 bis 9c |
Zzgl. 200 € |
Tierärzt*innen |
39 |
13 bis 15 |
400 € |
Funktion Abteilungsleitung mit dieser Qualifikation |
39 |
14 bis 15 |
Zzgl. 200 € |
Amtliche Fachassistenten |
39 |
4 bis 6 |
250 € |
2. Die Zulage wird ab dem Einführungszeitpunkt für die genannten Berufsgruppen ausschließlich in den definierten Bereichen sowohl für Bestandsbeschäftigte als auch neu Einzustellende gewährt.
3. Bei Umsetzungen in andere Einsatzbereiche, in denen keine Arbeitsmarktzulage gewährt wird, entfällt die Zulage. Dies gilt auch für Umsetzungen aus gesundheitlichen Gründen.
4. Die Zulage unterliegt keiner Dynamisierung durch Tariferhöhungen.
5. Die Maßnahme wird zunächst auf Dauer von 5 Jahren befristet. Sie ist jederzeit widerruflich.
6. Teilzeitkräfte erhalten die Zulage anteilig entsprechend ihrem Arbeitszeitmaß.
Protokollvermerk:
Über den Antrag Nr. 356/2021 findet auf Antrag von Herrn StR Pöhlmann eine getrennte Abstimmung statt.
Nr. 1a. mit 1 gegen 45 Stimmen abgelehnt
Nr. 1b. mit 3 gegen 43 Stimmen abgelehnt
Nr. 2 mit 4 gegen 42 Stimmen abgelehnt
Nr. 3 mit 1 gegen 45 Stimmen abgelehnt
Nr. 4 mit 1 gegen 45 Stimmen abgelehnt
Der Antrag ist damit erledigt.