Ergebnis/Beschluss:

Der von der Stadt Erlangen in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Mieter und Vermieter und dem Amtsgericht Erlangen erstellte Mietspiegel erfüllt die Voraussetzungen eines qualifizierten Mietspiegels im Sinne des § 558d BGB. Er wird als „qualifizierter Mietspiegel“ anerkannt.

 

 


Protokollvermerk:

Der Änderungsantrag 364/2021 wird mit 1 gegen 45 Stimmen abgelehnt.