Sitzung: 28.10.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0
Vorlage: 13/099/2021
Ergebnis/Beschluss:
Der von der Stadt Erlangen in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Mieter und Vermieter und dem Amtsgericht Erlangen erstellte Mietspiegel erfüllt die Voraussetzungen eines qualifizierten Mietspiegels im Sinne des § 558d BGB. Er wird als „qualifizierter Mietspiegel“ anerkannt.
Protokollvermerk:
Der Änderungsantrag 364/2021 wird mit 1 gegen 45 Stimmen abgelehnt.