Sitzung: 28.10.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0
Vorlage: 771/010/2021
Ergebnis/Beschluss:
Der Jahresabschluss des EB77 für das Wirtschaftsjahr 2020 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt und Entlastung wird (gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung) erteilt.
Der von der Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft geprüfte Jahresabschluss 2020 weist in der Gewinn-
und Verlustrechnung ein Jahresergebnis von
-79.185,50 € aus. Zusammen mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres i.H.v. 1.704.581,80
€ ergibt sich damit ein bilanzielles Ergebnis i.H.v. 1.625.396,30 €. Es wird
beschlossen, dieses Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.