Beschluss: zur Kenntnis genommen

Protokollvermerk:

Der Vorsitzende OBM Dr. Janik informiert darüber, dass die Stadtratsmitglieder zur Sitzungsvorbereitung ein Akteneinsichtsrecht haben. Darüber hinaus haben sie ein allgemeines Akteneinsichtsrecht:

Er erläutert, dass die Akteneinsicht und Auskunft gegenüber Stadtratsmitgliedern jeweils von den Fachdienststellen zu gewähren ist. Hierfür ist kein zentraler Antrag bei Amt 13 erforderlich. Bei Einzelfragen geben Amt 13/AL oder Amt 30/AL gerne Auskunft. Das Recht zur Akteneinsicht und Auskunft ist klar in der Geschäftsordnung für den Stadtrat geregelt. Aus Transparenzgründen wurde zudem festgelegt, dass die erfolgte Akteneinsicht durch das jeweilige Stadtratsmitglied selbst, über Amt 13, dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben werden muss.