Sitzung: 20.10.2021 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 11/030/2021
Ergebnis/Beschluss:
1.
Die
Ämterbündelungen für die Besoldungsgruppen A 6/A 7 des Bayerischen
Besoldungsgesetzes als Eingangsamt der zweiten Qualifikationsebene und die
Besoldungsgruppen
A 9/A 10 und A10/11 als Eingangsamt der dritten Qualifikationsebene werden -
mit Ausnahme des Amtes 37 - jeweils um das zweite Beförderungsamt
(Besoldungsgruppe A 8 bzw. A 11, im technischen Bereich A 12) erweitert und im
Stellenplan für das Jahr 2022 entsprechend ausgewiesen.
2. Die Beförderungswartezeit für eine Beförderung auf Dienstposten in gebündelten Ämtern wird für das zweite Beförderungsamt um zwei Jahre verlängert und für diese Beförderung in der letzten periodischen Beurteilung ein Gesamturteil von mindestens 11 Punkten vorausgesetzt.