Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

I.          Der Zuschlag für energiesanierte Wohnungen zur Mietobergrenze für Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII wurde überprüft und wird ab 01.08.2021 auf 10% der jeweils geltenden Mietobergrenze erhöht.

II.         Der Antrag der SPD Fraktion 408/2020 vom 17.11.20 ist hiermit bearbeitet.