Sitzung: 14.07.2021 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 55/028/2021
Ergebnis/Beschluss:
I. Der Zuschlag für energiesanierte Wohnungen zur Mietobergrenze für Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII wurde überprüft und wird ab 01.08.2021 auf 10% der jeweils geltenden Mietobergrenze erhöht.
II. Der Antrag der SPD Fraktion 408/2020 vom 17.11.20 ist hiermit bearbeitet.