Sitzung: 30.06.2021 Kultur- und Freizeitausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 41/015/2021
Ergebnis/Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Protokollvermerk:
Die Vorsitzende Frau StRin Aßmus wurde im Vorfeld der
Sitzung darum gebeten, die MzK zum TOP zu erheben. Dem wird nachgekommen, die
MzK 1.2 wird zum TOP 4.1 erhoben.
Frau StRin Grille merkt an, dass die Grafiken zur
Zuschussgewährung sehr allgemein gehalten sind, beispielsweise ist hieraus die
Förderung einzelner Projekte wie der Bachtage oder der Kantoreien nicht
ersichtlich. Sie bittet daher um eine genauere Auflistung und weitere
Erläuterungen.
Herr Beck/Amt 41 führt hierzu aus, dass die Kulturförderung die Informationen grundsätzlich im einzelnen herausgeben kann, allerdings handelt es sich bei den Zuschussempfängern nicht nur um Vereine, sondern auch um eine Vielzahl von Einzelkünstlern. Die Vorlage würde bei einer detaillierteren Auflistung zu umfangreich werden. Die Kantoreien erhalten beispielsweise einen jährlichen Zuschuss zwischen 2.500 und 5.000 Euro. Die Zuschüsse sind dem jeweiligen Bedarf angepasst, daher können sich Schwankungen ergeben. Die Kulturförderung befindet sich stets im engen Austausch mit den Antragstellern und leistet umfassende Hilfestellungen. Sollte Frau StRin Grille genauere Informationen benötigen, können diese gerne direkt bei Amt 41 erfragt werden.