Ergebnis/Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Brandschutzmängel im Bereich Garagentheater/Theatercafé vor einer Wiedereröffnung nach der Corona-Pause dauerhaft zu beseitigen und hierzu die als Vorzugsvariante bewertete Lösung (Var. 1.3) umzusetzen.

 

Dies beinhaltet die Schaffung eines eigenen straßenseitigen Notausgangs im Garagentheater zulasten von Zuschauerplätzen (vgl. Grundvariante 1) und die Integration von Garderobe und Kasse im Café ohne bauliche Abtrennung eines Foyerbereichs (vgl. Untervariante 1.3).