Sitzung: 29.04.2021 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 4
Vorlage: VI/050/2021
Ergebnis/Beschluss:
Der Stadtrat empfiehlt dem ZV StUB im Bereich nördliches Tennenlohe von der Trassenführung der Vorzugstrasse aus dem Raumordnungsverfahren in Form der vorgelegten Variante 9 abzuweichen.
Mit der Errichtung der StUB ist in Folge der Kirchweihplatz von Tennenlohe anzupassen. Die durch die Trassenführung benötigte Fläche der Kirchweih soll auf dem östlich benachbarten städtischen Grundstück ausgeglichen werden.