Ergebnis/Beschluss:

Der Stadtrat empfiehlt dem ZV StUB im Bereich nördliches Tennenlohe von der Trassenführung der Vorzugstrasse aus dem Raumordnungsverfahren in Form der vorgelegten Variante 9 abzuweichen.

 

Mit der Errichtung der StUB ist in Folge der Kirchweihplatz von Tennenlohe anzupassen. Die durch die Trassenführung benötigte Fläche der Kirchweih soll auf dem östlich benachbarten städtischen Grundstück ausgeglichen werden.