Ergebnis/Beschluss:

Die beigefügte Förderrichtlinie wird beschlossen. Menschen mit Behinderung, Gewerbetreibende, Vereine, Initiativen, und Privatpersonen, die Lastenfahrräder oder Fahrradanhänger anschaffen möchten, können nach Maßgabe der Richtlinie gefördert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die mit UVPA Beschluss vom 22.09.2020 und den Haushaltsberatungen 2020, bereitgestellten Mittel hierfür zu verwenden.

Sollten die Mittel nicht ausgeschöpft werden, können diese für die Anschaffung oder für Wartungszwecke weiterer Lasten-fahrräder für den Verleih an Bürger*innen verwendet werden.

 


Protokollvermerk:

Der Beschluss wird mit der geänderten Seite 2 der Anlage gefasst.