Ergebnis/Beschluss:

1.      Die katholische Kirchenstiftung St. Albertus-Magnus erhält für die Sanierung und Erweiterung einer Kindertageseinrichtung mit insgesamt 50 Kindergarten- und 12 Krippenplätzen einen

Investitionskostenzuschuss nach Art. 28 BayKiBiG i.V.m. Art. 10 BayFAG in Höhe von 1.678.000 €, das sind 80 % der förderfähigen Kosten.

2.      Bei unverzüglicher Vorlage der Antragsunterlagen und Fertigstellung des Bauvorhabens bis 30.06.2023 erhöht sich der Zuschuss um 20 % der förderfähigen Kosten, aktuell 419.000 € (Zuschusshöhe insgesamt: 2.097.000 €).

3.      Sollten sich während der Bauzeit die gesetzlichen Berechnungsgrundlagen verändern, erhöht sich der Zuschuss entsprechend.