Ergebnis/Beschluss:

 

Die beigefügte Förderrichtlinie wird beschlossen. Menschen mit Behinderung, Gewerbetreibende, Vereine, Initiativen, und Privatpersonen, die Lastenfahrräder oder Fahrradanhänger anschaffen möchten, können nach Maßgabe der Richtlinie gefördert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die mit UVPA Beschluss vom 22.09.2020 und den Haushaltsberatungen 2020, bereitgestellten Mittel hierfür zu verwenden.

Sollten die Mittel nicht ausgeschöpft werden, können diese für die Anschaffung oder für Wartungszwecke weiterer Lasten-fahrräder für den Verleih an Bürger*innen verwendet werden.


Protokollvermerk:

 

Herr Stadtrat Wening beantragt, dass bei Neukauf von Fahrradanhängern keine Höchstfördersumme angegeben wird.

Die Verwaltung schlägt daraufhin vor, dass eine weitere Kategorie „motorisierter Lastenschweranhänger“ mit 1.500 € Höchstfördersumme eingeführt wird. Hierüber besteht Einvernehmen.

 

Herr Stadtrat Wening regt an, dass der Aufkleber der Stadt Erlangen den Text „Ich bin ein Anhänger für den Klimaschutz – gefördert durch die Stadt Erlangen“ haben könnte. Der UVPA ist damit Einverstanden, dass die Verwaltung die redaktionelle Freiheit bei der Formulierung hat.

 

Herr Stadtrat Dr. Hundhausen stellt den Änderungsantrag, dass Antragssteller, die kein Auto besitzen, eine höhere Fördersumme erhalten, gegenüber Antragstellern, die ein Auto besitzen. Die max. Förderung sollte 40% der Nettokosten sein.

Dieser Antrag wird mit 1:13 Stimmen im UVPA abgelehnt.