Ergebnis/Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die

 

Haushaltssatzung der rechtlich selbständigen Stiftungen der Stadt Erlangen

für das Haushaltsjahr 2021

 

 

 

 

Aufgrund des Art. 20 Abs. 3 des Bayer. Stiftungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2008 (GVBl. 2008, 834) i. V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:

 

 

 

 

§ 1

Die als Anlage beigefügten Haushaltspläne für das Haushaltsjahr 2021 werden hiermit festgesetzt. Sie schließen

 

1. für die Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung

1.1

im Ergebnishaushalt mit

 

dem Gesamtbetrag der Erträge von

59.200,-- €

 

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von

45.200,-- €

 

und dem Saldo (Jahresergebnis) von

14.000,-- €

1.2

im Finanzhaushalt

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

59.200,-- €

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

45.200,-- €

 

und dem Saldo von

14.000,-- €

2. für die Vereinigte Erlanger Wohltätigkeitsstiftung

2.1

im Ergebnishaushalt mit

 

dem Gesamtbetrag der Erträge von

100,-- €

 

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von

100,-- €

 

und dem Saldo (Jahresergebnis) von

0,-- €

 

 

 

2.2

im Finanzhaushalt

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

100,-- €

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

100,-- €

 

und dem Saldo von

0,-- €

 

 

 

 

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

 

 

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

 

 

 

 

§ 4

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht.

 

 

 

 

§ 5

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

 

 

 

 

Erlangen, den

STADT ERLANGEN

 

 

 

Dr. Janik

 

Oberbürgermeister