Ergebnis/Beschluss:
1. Wir setzen uns zum Ziel, unseren Gestaltungsspielraum konsequent zu nutzen, um auf lokaler Ebene die erforderlichen Institutionen, Infrastrukturen und Maßnahmen zur Einhaltung des 1,5°C-Klimaziels auf städtischer Ebene zu schaffen.
2. Das CO₂-Restbudget ist Grundlage und Steuerungsgröße für die Formulierung von Klima-Teilzielen und zur Bewertung der CO₂-Reduktionsfortschritte in Erlangen.
3. Die Klimaneutralität ist für das Erlanger Stadtgebiet vor 2030 zu erreichen.
4. Die Erarbeitung des Fahrplans „Klima-Aufbruch“ startet mit Unterstützung eines externen Büros im Jahr 2021.
5. Die Stadtverwaltung und die städtischen Beteiligungsunternehmen werden beauftragt, die Klima-Maßnahmen in Anlage 1 „Als Vorbild vorne weg – Beiträge der Stadtverwaltung für den Klimaschutz“ sukzessive umzusetzen,
6. Die Stadtverwaltung und die städtischen Beteiligungsunternehmen werden beauftragt, die Klima-Maßnahmen in Anlage 2 „Klima-Aufbruch in Erlangen – Sofortmaßnahmen für die Gesamtstadt“ sukzessive umzusetzen.
7. Der Antrag der Klimaliste Erlangen, Antrags-Nr. 170/2020, vom 07.09.2020; der Fraktionsantrag von Bündnis 90 Die Grünen/Grüne Liste, Antrags. Nr. 172/2020, vom 08.09.2020; der Fraktionsantrag der SPD, Antrags-Nr. 187/2020, vom 22.09.2020; der Antrag der FREIEN WÄHLER, Antrags-Nr. Nr. 192/2020, vom 23.09.2020, sind bearbeitet.
8. Die Stadtverwaltung beginnt 2021 mit einem umfassenden Mobilisierungs- und Beteiligungsprozess für einen Klimagesellschaftsvertrag.
Protokollvermerk:
Frau StRin Prietz stellt folgende Änderungsanträge:
- Die Nr. 7 soll dahingehend abgeändert werden, dass der Antrag der Grünen/Grünen Liste als nicht bearbeitet gilt.
Beschluss des Stadtrates: mit 16 gegen 31 Stimmen abgelehnt
- Die Nr. 3 ist dahingehend zu ändern, dass die Klimaneutralität bis 2027 zu erreichen ist.
Beschluss des Stadtrates: mit 16 gegen 31 Stimmen abgelehnt
- Als Nr. 8 soll ergänzt werden: „Die Stadtverwaltung wird klimaschädliche Projekte, wie insbesondere die Ortsumgehung Eltersdorf, vorerst nicht weiterverfolgen.“
Beschluss des Stadtrates: mit 18 gegen 30 Stimmen abgelehnt
- Als Nr. 8 soll ergänzt werden: „Die Stadtverwaltung beginnt 2021 mit einem umfassenden Mobilisierungs- und Beteiligungsprozess für einen Klimagesellschaftsvertrag.“
Beschluss des Stadtrates: mit 48 gegen 0 Stimmen angenommen
Herr StR Pöhlmann beantragt, bei der Nr. 6 das Wort „sukzessive“ durch „umgehend“ zu ersetzen.
Beschluss des Stadtrates: mit 16 gegen 32 Stimmen abgelehnt
Die Änderungsanträge der Klimaliste Erlangen werden wie folgt abgestimmt:
Nr. 413/2020: mit 4 gegen 44 Stimmen abgelehnt
Nr. 414/2020: mit 7 gegen 41 Stimmen abgelehnt
Nr. 415/2020: mit 8 gegen 40 Stimmen abgelehnt
Nr. 416/2020: mit 8 gegen 40 Stimmen abgelehnt
Nr. 417/2020: mit 16 gegen 32 Stimmen abgelehnt
Nr. 418/2020: Der Antrag entspricht inhaltlich dem Antrag von Frau StRin Prietz
(siehe 2.) und wird daher nicht erneut abgestimmt.
Nr. 419/2020: mit 16 gegen 32 Stimmen abgelehnt
Nr. 420/2020: mit 18 gegen 30 Stimmen abgelehnt
Nr. 421/2020: mit 7 gegen 41 Stimmen abgelehnt
Frau StRin Prietz modifiziert den o.g. Antrag wie folgt: „Die Stadt wird ihre Emissionen durch echte Minderungen senken, zur Kompensation in Ausnahmefällen sollen nur regionale Maßnahmen und Programme unterstützt werden.“
Beschluss des Stadtrates: mit 18 gegen 30 Stimmen abgelehnt
Frau StRin Prietz beantragt eine getrennte Abstimmung zu den Nrn. 1-7 der Beschlussvorlage:
Nr. 1: mit 48 gegen 0 Stimmen angenommen
Nr. 2: mit 48 gegen 0 Stimmen angenommen
Nr. 3: mit 32 gegen 16 Stimmen angenommen
Nr. 4: mit 48 gegen 0 Stimmen angenommen
Nr. 5: mit 41 gegen 7 Stimmen angenommen
Nr. 6: mit 41 gegen 7 Stimmen angenommen
Nr. 7: mit 32 gegen 16 Stimmen angenommen