Protokollvermerk:

Frau BMin Dr. Preuß erklärt, dass sich Schüler, die kein Laptop haben, ein Gerät von der Schule ausleihen können. Außerdem kann nun im Jobcenter ein Mehrbedarf für die Beschaffung eines Gerätes angemeldet werden. Kinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können keinen Mehrbedarf geltende machen. Sie können aber auf gespendete Geräte zurückgreifen oder Geld aus dem Sondertopf des Sozialamtes erhalten.

Herr StR Pöhlmann zieht den Antrag Nr. 60/2020 zurück und bittet um einen Bericht im nächsten Stadtrat. Frau BMin Dr. Preuß sagt einen Bericht im Bildungsausschuss zu.