Ergebnis/Beschluss:

1.      Für die Planung der Radschnellverbindung Erlangen-Herzogenaurach in den Leistungsphasen 1 und 2 gemäß Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) wird die Verwaltung beauftragt, die in Anlage 1 beiliegende Planungsvereinbarung mit der Stadt Herzogenaurach abzuschließen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Haushaltsmittel für die Planung der Radschnellverbindung für den Haushalt 2021 anzumelden.

 

 


Protokollvermerk:

Frau StRin Wirth-Hücking beantragt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.

Beschluss des Stadtrates: mit 3 gegen 23 Stimmen abgelehnt

Der Änderungsantrag der Erlanger Linke Nr. 58/2020 wird mit 3 gegen 23 Stimmen abgelehnt. Der Antrag ist damit erledigt.