Zusatz: siehe TOP 1 Jugendhilfeausschuss

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1.      Der Bericht „Aufgaben- und Strukturrevision Stadtjugendamt“ der gfa public GmbH vom 16.12.2019 (siehe Anlage) wird zur Kenntnis genommen.

2.      Das Stadtjugendamt (Amt 51) erhält zum 01.06.2020 die neue Aufbauorganisation wie im Bericht unter D.1.2 „Organigramm 2020“ (Abbildung 16, Seite 43) dargestellt.

3.      Für die Umsetzung der neuen Aufbauorganisation sind insgesamt 3,84 VZÄ erforderlich. Hiervon wird bereits 1,0 VZÄ im Stellenplanverfahren 2020 geschaffen, das restliche
Volumen in Höhe von 2,84 VZÄ wird von Ref. IV und Amt 51 im Stellenplanverfahren 2021 eingebracht.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzungsplanung unter D.5.2 zu beginnen.

5.      Die im Bericht enthaltenen Handlungsempfehlungen, welche andere Organisationseinheiten (Amt 17, Amt 41, Ref. II, Amt 20, Amt 50, Amt 55, Ref. VI, Amt 24) betreffen, werden verwaltungsseitig geprüft und im Falle einer Umsetzung weitere Beschlussvorlagen eingebracht.