Sitzung: 20.01.2020 Seniorenbeirat
Vorlage: 13/362/2019
Protokollvermerk:
Sabine Lotter, Leiterin des Bürgermeister- und Presseamts, nimmt seitens der Verwaltung Stellung zu dieser Frage.
Von der
Polizei wurden Flyer veröffentlicht, die sich mit dem Thema auseinandersetzten:
·
Sicher
unterwegs mit E-Scooter, E-bikes und Co.
·
Elektrokleinstfahrzeuge
– neu, trendy … aber sicher.
Die im Juni
2019 in Kraft getretene Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sieht keine Regulierung der Nutzung
durch Städte vor. Die E-Tretroller werden im Rahmen des
nicht-genehmigungspflichtigen Gemeingebrauchs auf öffentlichem Grund vermietet
sowie abgestellt, sodass bislang eine rechtliche Grundlage zur Regulierung
fehlt.
Eine rechtliche Grundlage für eine Helmpflicht gibt es nicht. Es wird vorgeschlagen, sich in einem Schreiben an den Oberbürgermeister
zu wenden und ihn zu bitten, das Thema beim Deutschen Städtetag einzubringen
und sich dafür einzusetzen.
Elektrokleinstfahrzeuge
dürfen max. 20 km/h fahren. In Fußgängerzonen und auf Fußwegen dürfen
Elektrokleinstfahrzeuge nicht fahren, nach eKFV gelten sie als Kraftfahrzeuge.
Fahren dürfen Elektrokleinstfahrzeuge auf:
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Radwegen,
-
gemeinsamen
und getrennten Rad-/ Fußwegen,
-
Radfahrstreifen,
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Fahrradstraßen.
-
Wenn
die genannten Bereiche nicht vorhanden sind, darf auf der Fahrbahn oder in
verkehrsberuhigten Bereichen gefahren werden.
-
Außerorts
darf zudem auf Seitenstreifen gefahren werden.
-
Weitere
Verkehrsflächen können durch Zusatzzeichen freigegeben werden.
Früher hat der Seniorenbeirat an den
Verkehrssicherheitstagen der Polizei immer aktiv teilgenommen. Dies böte auch
eine Möglichkeit, auf die Gefahren aufmerksam zu machen.
Vorsitzende Christian schlägt vor, im November einen Vertreter der Polizei zur Sitzung einzuladen, um einen Bericht zu der Situation mit E-Kleinstfahrzeugen in Erlangen zu erstatten.
Nach den vorgetragenen Informationen entfällt der Beschluss.