Protokollvermerk:

Sabine Lotter, Leiterin des Bürgermeister- und Presseamts, nimmt seitens der Verwaltung Stellung zu dieser Frage.

 

Von der Polizei wurden Flyer veröffentlicht, die sich mit dem Thema auseinandersetzten:

·         Sicher unterwegs mit E-Scooter, E-bikes und Co.

·         Elektrokleinstfahrzeuge – neu, trendy … aber sicher.

Die im Juni 2019 in Kraft getretene Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sieht keine Regulierung der Nutzung durch Städte vor. Die E-Tretroller werden im Rahmen des nicht-genehmigungspflichtigen Gemeingebrauchs auf öffentlichem Grund vermietet sowie abgestellt, sodass bislang eine rechtliche Grundlage zur Regulierung fehlt.


Eine rechtliche Grundlage für eine Helmpflicht gibt es nicht.
Es wird vorgeschlagen, sich in einem Schreiben an den Oberbürgermeister zu wenden und ihn zu bitten, das Thema beim Deutschen Städtetag einzubringen und sich dafür einzusetzen.

Elektrokleinstfahrzeuge dürfen max. 20 km/h fahren. In Fußgängerzonen und auf Fußwegen dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nicht fahren, nach eKFV gelten sie als Kraftfahrzeuge. Fahren dürfen Elektrokleinstfahrzeuge auf:

-          Radwegen,

-          gemeinsamen und getrennten Rad-/ Fußwegen,

-          Radfahrstreifen,

-          Fahrradstraßen.

-          Wenn die genannten Bereiche nicht vorhanden sind, darf auf der Fahrbahn oder in verkehrsberuhigten Bereichen gefahren werden.

-          Außerorts darf zudem auf Seitenstreifen gefahren werden.

-          Weitere Verkehrsflächen können durch Zusatzzeichen freigegeben werden.

Früher hat der Seniorenbeirat an den Verkehrssicherheitstagen der Polizei immer aktiv teilgenommen. Dies böte auch eine Möglichkeit, auf die Gefahren aufmerksam zu machen.

 

Vorsitzende Christian schlägt vor, im November einen Vertreter der Polizei zur Sitzung einzuladen, um einen Bericht zu der Situation mit E-Kleinstfahrzeugen in Erlangen zu erstatten.

 

Nach den vorgetragenen Informationen entfällt der Beschluss.