Sitzung: 14.11.2019 Bildungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1
Vorlage: 40/213/2019
Ergebnis/Beschluss:
- Das Schulverwaltungsamt ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bereits Sachaufwandsträger für die Schule für Kranke. Eine Aufnahme ins Arbeitsprogramm daher nicht erforderlich.
- Der Antrag der F.W.G. Nr. 218/2019 ist damit abschließend bearbeitet.