Ergebnis/Beschluss:

 

1.      Der Stadtrat Erlangen empfiehlt dem ZV StUB in der Darstellung der Vorzugstrasse in den Unterlagen des Raumordnungsverfahrens im Bereich Tennenlohe von der Trassenführung der Zuschuss-Rahmenanmeldung in Form der vorgelegten Variante T-1012 abzuweichen. Die Variante T-1012 soll dabei in den weiteren Planungsschritten soweit optimiert werden, dass die schützenswerten Baumbestände im nördlichen Bereich geschont werden.

 

2.      Die Variante T-1009 soll in der Darstellung im Raumordnungsverfahren als zusätzliche Rückfallebene mit geprüft werden. Der Stadtrat Erlangen spricht sich für eine Umsetzung dieser Variante aus, falls eine angemessene Kostenteilung zwischen Staatlichem Bauamt, ZV StUB und Stadt Erlangen für den mit dieser Variante verbundenen Umbau der B4-Anschlussstelle Tennenlohe vereinbart wird. Aufgrund der damit einhergehenden Verbesserung des Straßenverkehrsflusses muss eine solche Kostenaufteilung die Kosten des Straßenumbaus den betroffenen Straßenbaulastträgern anlasten.