Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1.    Der Betrieb der Regel-Kindertageseinrichtung mit zwei Krippen- und zwei Kindergartengruppen im Familienzentrum des Bürgerbegegnungs- und Gesundheitszentrums (BBGZ) soll in städtischer Trägerschaft erfolgen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für einen ordnungsgemäßen Betrieb entsprechend vorzubereiten und Personalstellen im entsprechenden Stellenplanverfahren einzuspeisen.