Ergebnis/Beschluss:

1. Der „2. Bericht Kultur- und Kreativwirtschaft in der Metropolregion Nürnberg“ wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Die von Ref IV und Ref II beauftragte Sonderauswertung zur Situation der Kultur- und Kreativwirtschaft in Erlangen wird zur Kenntnis genommen.

 

3. Die in einem nächsten Schritt referatsübergreifende Entwicklung konkreter Handlungsstrategien und Maßnahmen zur Stärkung der künstlerischen und kreativen Branchen in Erlangen wird befürwortet.

 

4. Ref IV und Ref II werden gebeten, zu gegebener Zeit über durchgeführte Maßnahme/Projekte zu berichten.

 

5. Ref. IV und II werden gebeten, ein Konzept zu entwickeln, wie die für die Stadt Erlangen künstlerisch und kreativ Beschäftigten, unabhängig von ihrem beruflichen Status als Freiberufler bzw. Soloselbstständige, bei der Entlohnung bzw. Honorierung an ein dem TVöD vergleichbares Niveau heranzuführen. Dies betrifft insbesondere die Beschäftigten bei Theater, VHS, Jugendkunstschule und städt. Musikschule.

 


Protokollvermerk:

Der Antragstext wird um folgende Nr. 5 ergänzt (vgl. Antrag Nr. 091/2019 der Erlanger Linke): „5. Ref. IV und II werden gebeten, ein Konzept zu entwickeln, wie die für die Stadt Erlangen künstlerisch und kreativ Beschäftigten, unabhängig von ihrem beruflichen Status als Freiberufler bzw. Soloselbstständige, bei der Entlohnung bzw. Honorierung an ein dem TVöD vergleichbares Niveau heranzuführen. Dies betrifft insbesondere die Beschäftigten bei Theater, VHS, Jugendkunstschule und städt. Musikschule.“

Beschluss des Stadtrates: mit 45 gegen 0 Stimmen angenommen

Der Antrag der Erlanger Linke Nr. 091/2019 ist damit erledigt.