Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 21

Ergebnis/Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die

 

Haushaltssatzung der Stadt Erlangen
für das Haushaltsjahr 2019

 

„Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

(1)   Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt;
er schließt

1.

im Ergebnishaushalt mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Erträge von

 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von

 Euro

 

und dem Saldo (Jahresergebnis) von

 Euro

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

 

a)

aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

 Euro

 

und einem Saldo von

 Euro

 

 

 

b)

aus Investitionstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

 Euro

 

und einem Saldo von

 Euro

 

 

 

c)

aus Finanzierungstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

 Euro

 

und einem Saldo von

 Euro

 

 

 

d)

und einem Saldo des Finanzhaushalts von

 Euro

 


(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 des Ent-wässerungsbetriebes der Stadt Erlangen (EBE) wird hiermit festgesetzt;

 

er schließt ab im Erfolgsplan

 

 

in den Erträgen mit

23.292.800 Euro

 

in den Aufwendungen mit

22.705.100 Euro

 

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

35.075.500 Euro

 

 

 

(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird hiermit festgesetzt:

 

er schließt ab im Erfolgsplan

 

 

in den Erträgen mit

29.233.400 Euro

 

darin: Erlöspauschalen seitens der Stadt
(seit 2014 incl. Straßenreinigung)

10.981.900 Euro

 

 

 

 

in den Aufwendungen mit

29.247.600 Euro

 

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

4.624.200 Euro


§ 2

(1)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf XXXXXXXXXX Euro festgesetzt.

(2)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 23.577.300 Euro festgesetzt.

(3)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 3.026.600 Euro festgesetzt.

 

§ 3

(1)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf XXXXXX Euro festgesetzt.

(2)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 4.600.000 Euro festgesetzt.

(3)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 0 Euro festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                350 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                           500 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                               440 v. H.

 

§ 5

1)      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 83.900.000 Euro festgesetzt.

2)      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf   3.882.100 Euro festgesetzt.


3)      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.

Erlangen, den

STADT ERLANGEN

 

 

 

 

Dr. Florian Janik

Oberbürgermeister