Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Soweit Anträge die Bereitstellung von Mitteln für den Haushalt 2019, die mittelfristige Finanzplanung 2018 – 2022 mit Investitionsprogramm, sowie Änderungen des Stellenplans zum Inhalt hatten, gelten die Anträge gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrates durch den Beschluss des Stadtrates über die Haushaltssatzung 2019, den Haushaltsplan 2019, der mittelfristigen Finanzplanung 2018 – 2022 mit Investitionsprogramm sowie Stellenplan 2019 als bearbeitet.

 

Soweit Anträge künftige finanzpolitische Vorstellungen enthalten, werden diese an die Verwaltung zur weiteren Bearbeitung überwiesen.