Sitzung: 06.12.2018 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 23
Vorlage: EB77/037/2018
Ergebnis/Beschluss:
1. § 4 Abs. 1, Satz 1 und Satz 2 der Betriebssatzung für den
Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) vom 14.
November 2001 i.d.F. vom 2. März 2016 erhalten folgende Fassung:
„Die Werkleitung besteht aus dem/der ersten Werkleiter/in und einem/einer
weiteren Werkleiter/in. Als erste/r Werkleiter/in wird eine Referatsleitung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 dieser Satzung
bestellt.“
2. Die in Ziff. 1 des Antrags genannten Änderungen treten am 01.01.2019 in Kraft.