Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 23

Ergebnis/Beschluss:

1. § 4 Abs. 1, Satz 1 und Satz 2 der Betriebssatzung für den Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) vom 14. November 2001 i.d.F. vom 2. März 2016 erhalten folgende Fassung:
„Die Werkleitung besteht aus dem/der ersten Werkleiter/in und einem/einer weiteren Werkleiter/in. Als erste/r Werkleiter/in wird eine Referatsleitung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 dieser Satzung bestellt.“

2. Die in Ziff. 1 des Antrags genannten Änderungen treten am 01.01.2019 in Kraft.