Sitzung: 06.12.2018 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0
Vorlage: 611/260/2018
Ergebnis/Beschluss:
Die Satzung Nr. 6 der Stadt Erlangen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vom 16.05.2018 (Die Amtlichen Seiten Nr. 14 vom 12.07.2018) wird aufgehoben.