Zusatz: -Protokollvermerk-

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Der Energiebericht für städtische Gebäude und Einrichtungen wird begutachtet. Die Verwaltung wird beauftragt den Energiebericht zu veröffentlichen.


Protokollvermerk:

Die Verwaltung erläutert den Energiebericht für städtische Gebäude und Einrichtungen 2017 und beantwortet die Fragen aus der UVPA-Sitzung vom 25.09.2018:

Frage:

Herr Stadtrat Dr. Richter fragt an, welcher Energiestandard für Kriegenbrunn geplant ist. Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu.

Antwort:

Die EnEV gibt Grenzwerte für den Primärenergiebedarf sowie für den Wärmeschutz der Gebäudehülle (mittlere U-Werte opak / transparent) vor. Bei der geplanten Bauausführung werden alle Grenzwerte deutlich unterschritten und auch die Anforderung des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes für öffentliche Neubauten durch den Einsatz von Umweltwärme für die Beheizung erfüllt. Mit einem Primärenergiebedarf von 70 kWh/(m²a) benötigt das Gebäude gegenüber einer Bauausführung im EnEV-Standard (114 kWh/(m²a)) rund 39 % weniger an Primärenergie.

Frage:

Herr Stadtrat Dr. Frohmader bittet die Verwaltung um Prüfung, wie hoch die Energiegewinnung aus verpachteten Anlagen ist. Die Verwaltung sagt eine Nachfrage zu.

Antwort:

Die Höhe der Energiegewinne aus den privat betriebenen Anlagen auf den städtischen Gebäuden ist der Verwaltung nicht bekannt. Bekannt ist nur die installierte Leistung von aktuell 639 kWp. Aus dieser kann die Stromerzeugung abgeschätzt werden. Bei einer angenommen jährlichen Stromerzeugung von 800 kWh bis 900 kWh pro 1 kWp ergibt sich rechnerisch ein Energiegewinn von 511.000 kWh bis 575.000 kWh.

 

Dem Beschlussantrag wird mit 11 gegen 0 Stimmen entsprochen.