Sitzung: 09.10.2018 Bauausschuss / Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb
Zusatz: -Protokollvermerk-
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: 24/043/2018
Ergebnis/Beschluss:
Der Energiebericht für städtische Gebäude und Einrichtungen wird begutachtet. Die Verwaltung wird beauftragt den Energiebericht zu veröffentlichen.
Protokollvermerk:
Die Verwaltung erläutert den Energiebericht für städtische Gebäude und Einrichtungen 2017 und beantwortet die Fragen aus der UVPA-Sitzung vom 25.09.2018:
Frage:
Herr Stadtrat Dr. Richter fragt an, welcher Energiestandard für
Kriegenbrunn geplant ist. Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu.
Antwort:
Die EnEV gibt Grenzwerte für den Primärenergiebedarf sowie für den
Wärmeschutz der Gebäudehülle (mittlere U-Werte opak / transparent) vor. Bei der
geplanten Bauausführung werden alle Grenzwerte deutlich unterschritten und auch
die Anforderung des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes für öffentliche
Neubauten durch den Einsatz von Umweltwärme für die Beheizung erfüllt. Mit
einem Primärenergiebedarf von 70 kWh/(m²a) benötigt das Gebäude gegenüber einer
Bauausführung im EnEV-Standard (114 kWh/(m²a)) rund 39 % weniger an
Primärenergie.
Frage:
Herr Stadtrat Dr. Frohmader bittet die Verwaltung um Prüfung, wie hoch die
Energiegewinnung aus verpachteten Anlagen ist. Die Verwaltung sagt eine
Nachfrage zu.
Antwort:
Die Höhe der Energiegewinne aus den privat betriebenen Anlagen auf den
städtischen Gebäuden ist der Verwaltung nicht bekannt. Bekannt ist nur die
installierte Leistung von aktuell 639 kWp. Aus dieser kann die Stromerzeugung
abgeschätzt werden. Bei einer angenommen jährlichen Stromerzeugung von 800 kWh
bis 900 kWh pro 1 kWp ergibt sich rechnerisch ein Energiegewinn von 511.000 kWh
bis 575.000 kWh.
Dem Beschlussantrag wird mit 11 gegen 0 Stimmen entsprochen.