Ergebnis/Beschluss:

Der Stadtrat ermächtigt die Vertretung der Stadt Erlangen, in der Gesellschafterversammlung der GEWOBAU Erlangen GmbH folgende Beschlüsse zu fassen.

1.      Der Jahresabschluss zum 31.12.2017, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 322 HGB versehen ist, wird festgestellt.

2.      Gemäß Vorschlag des Aufsichtsrats wird folgende Gewinnverwendung beschlossen:

a.       Auf Zahlung einer Dividende wird für das Jahr 2017 verzichtet.

b.      Der Bilanzgewinn von 3.440.429,70 € wird in voller Höhe der gesellschaftsvertraglichen Rücklage nach § 22 Abs. 1 der Satzung zugeführt.

3.      Dem Aufsichtsrat wird für das Jahr 2017 Entlastung erteilt.

4.      Der Konzernabschluss zum 31.12.2017 wird gebilligt.

  1. Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V., München, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 einschließlich der Prüfung nach § 53 HGrG gewählt.

 

  1. Der Geschäftsführer der GEWOBAU Erlangen GmbH wird ermächtigt, in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH folgende Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH zu fassen:

a.       Der Jahresabschluss zum 31.12.2017, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 322 HGB versehen ist, wird festgestellt.

b.      Dem Aufsichtsrat der GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH wird für das Jahr 2017 Entlastung erteilt.

c.       Die Bavaria Revisions- und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, München, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 einschließlich der Prüfung nach § 53 HGrG gewählt.