Protokollvermerk:

Herr StR Ortega Lleras schlägt vor, dass die Gebühr für die islamischen Grabstätten analog der Gebühr für Einzelgrabstätten 23,00 Euro betragen soll.

Die Beschlussfassung wird auf Antrag von Frau StRin Pfister in den Stadtrat verwiesen. Zudem bittet sie darum, eine Aufstellung über die Kostenbelastung vorzulegen, die entstehen würde, wenn die Gebühr für islamische Grabstätten ebenfalls 23 Euro betragen würde.

Herr berufsm. StR Ternes erklärt, dass die Gebühr nochmals überdacht wird.